Nur wenige Kommunen im Umkreis haben es schon rechtssicher beschlossen, dass nach Beendigung des Kita-Streiks die Eltern die Kita-Gebühren zurückerhalten. „Das Bad Vilbel schnell Rechtssicherheit für die betroffenen Familien geschaffen hat, ist vorbildlich“, erklärt der FDP-Ortsverband Bad Vilbel.
Bad Vilbel. Der stellvertretende Ortsvorsitzende, Dr. Klaus Wessel, wies in einer Presseinformation darauf hin, dass nach kurzer Zeit auf Vorschlag der Sozialdezernentin Heike Freund-Hahn (FDP) und des Bürgermeisters Dr. Thomas Stöhr (CDU) das Stadtparlament einstimmig eine entsprechende Änderung der Kita-Satzung beschlossen habe. „Es ist klar, dass ab fünf aufeinanderfolgenden Streiktagen die entsprechende Erstattung erfolgt. Wichtig ist natürlich auch, dass dieser Teil der Satzung rückwirkend zum 1. Januar 2015 in Kraft gesetzt wurde“, betonte der stellvertretende FDP-Chef weiter.
Wessel hob hervor, dass man damit im Rhein-Main-Gebiet eine große Ausnahme sei. So lehne nicht nur die Stadt Frankfurt am Main eine Rückzahlung kategorisch ab. Auch benachbarte Kommunen wie Schöneck würden sich zieren, schnell und eindeutig Rechtsklarheit zu schaffen. Wessel verwies auf die dortigen Bemühungen der FDP, die aber von der Mehrheit als nicht dringlich angesehen wurden.
„Wir bedanken uns auch bei der Gemeinschaft der Elternbeiräte der Kindertagesstätten in Bad Vilbel, die dem Sozialamt eine engagierte Organisation der Notbetreuung und der Unterstützung der Eltern bei den privat organisierten Betreuungen in städtischen Einrichtungen während der Streikwochen bestätigt haben“. Diese Hilfe, so Dr. Wessel, sei der Sozialdezernentin Heike Freund-Hahn zuzuschreiben. Die FDP könne Sozialpolitik, habe daher auch schnell Rechtsklarheit geschaffen. (sam)