Bad Vilbel. Das Gießener Verwaltungsgericht hat die von den Stadtverordneten beschlossene Parkgebührensatzung in der Parkstraße in einem ersten Verfahren bestätigt. Der Antrag auf aufschiebende Wirkung wurde abgewiesen. Das teilte die Stadt Bad Vilbel vorige Woche mit.
„Dies ist ein erster Etappenerfolg für unsere Parkgebührensatzung im Bereich der Parkstraße. Der Antrag sollte erreichen, dass die Bewirtschaftung in diesem Bereich bis zum endgültigen Urteil im Hauptsacheverfahren aufgehoben wird. Dies wird nun nach dem Beschluss nicht geschehen“, so Verkehrsdezernent und Erster Stadtrat Sebastian Wysocki (CDU).
In dem Beschluss bestätigt das Gericht die grundsätzliche Zulässigkeit der Bewirtschaftung der Parkstraße. „Aus der Beschlussbegründung geht hervor, dass die Gründe, die wir etwa gegen Anwohnerparkausweise genannt haben, richtig sind“, erklärt Wysocki. Er verweist darauf, dass Anwohner eigene Stellplätze nutzen könnten und es in zumutbarer Entfernung kostenlose Parkplätze gebe. (zlp)