Die Satzung der „Erich-Glück-Stiftung“ hat den Segen des Regierungspräsidenten und mehrerer anderer Behörden gefunden. Der Stiftungsvorstand wird sich innerhalb der nächsten zwei Wochen konstituieren, teilt Bürgermeister Thomas Stöhr mit.
Bad Vilbel. Der Zweck der Stiftung des Ende 2012 verstorbenen Bad Vilbeler Ehrenbürgermeisters Erich Glück (SPD) ist in der nunmehr gültigen Satzung wörtlich so formuliert: „Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die finanzielle Hilfe für unverschuldet in Not geratene vornehmlich christlich geprägte Bad Vilbeler Bürger. In Betracht kommen insbesondere kranke Bad Vilbeler Bürger, die selbst nicht in der Lage sind, ihre Operations- oder Behandlungskosten zu übernehmen.“
Prominenz Vorstand
Der Vorstand der Stiftung und der Magistrat der Stadt wachen als, wie es heißt „Kreationsorgan“, das heißt gemeinsam, über die Verwirklichung des Stiftungszwecks. Der Stiftungsvorstand ist hochkarätig nach Paragraf 6 der Satzung besetzt mit „besonderen mit Herrn Glück verbundenen Personen“. Das sind namentlich Magistratsdirektor in Ruhe Walter Weiher, als „langjähriger Betreuer von Herrn Glück und ehemaliger Leiter der Hauptverwaltung der Stadt Bad Vilbel“, weiterhin Stadtrat und Ehrenstadtrat Klaus Minkel, „verbunden mit Herrn Glück durch langjährige freundschaftliche Beziehung“ und Bürgermeister Thomas Stöhr (beide CDU). Damit nicht genug der Prominenz, denn dieser Personenkreis wird ergänzt „um die jeweiligen Ehrenbürger der Stadt aufgrund des hohen Ansehens und der Verbundenheit zur Bürgerschaft“. Namentlich werden genannt Ehrenbürger und Hassia-Seniorchef Günter Hinkel und der ehemalige Vorsitzende Richter am Oberlandesgericht Kurt Ochs. Wenn alle Stricke reißen, dann ist der Vorstand auch noch mit drei Personen beschlussfähig.
Die übrigen Passagen der von Bürgermeister Stöhr und Erstem Stadtrat Jörg Frank (CDU) unterschriebenen Satzung regeln Fragen der Steuerbegünstigung solcher für „mildtätige Zwecke“ reservierten Rechtsform, oder unter anderem auch, dass die Vorstandsmitglieder ehrenamtlich tätig und Zustiftungen möglich sind. Bei Aufhebung der Stiftung fällt das Vermögen als Sondervermögen an die Stadt, die es ausschließlich für mildtätige Zwecke verwenden darf. Wer Vorsitzender der Stiftung wird, wird sich bald klären. Dann wird wohl auch das Geheimnis gelüftet, wie hoch das Stiftungsvermögen ist. Im Moment lässt sich nach Angaben von Bürgermeister Stöhr der genaue Wert des Vermögens nicht bestimmen, da auch Grundvermögen in die „Stiftungsmasse“ gehöre. Es könne allerdings von einer sechsstelligen Summe ausgegangen werden.
Bargeld und Haus
Der Stiftung fällt das mehrgeschossige Haus Glücks in der Kurt-Moosdorf-Straße 24 mit einem Grundstück von 450 Quadratmetern zu sowie nach Abzug der Kosten ein Barvermögen in sechsstelliger Höhe. Dem Stiftungsvorstand ist es anheim gegeben, das Haus zu verkaufen oder zu vermieten.
Die Genehmigung der Stiftung hat auf sich warten lassen. Besonders, weil das Frankfurter Amtsgericht bei der Klärung von Glücks Erbschaft nicht voran kam. Glück wiederum hat es den Behörden nicht leicht gemacht, weil er kein notarielles Testament hinterlassen hat.
Warum er es seinem früheren Magistratsdirektor Walter Weiher überlassen hat, die nötigen Formalitäten in Gang zu setzen, darüber wurde gerätselt, erscheint jetzt aber plausibler. Denn bei genauer Lektüre des Satzungstextes lässt sich erkennen, dass sich Glück, erst als er im Altenheim auf dem Heilsberg schon von Krankheit gezeichnet war, endgültig für dieStiftung entschieden hat. Mit Sicherheit war er beeindruckt und getroffen von den Problemen seiner Bad Vilbeler Mit-Heimbewohner notwendige Operationen oder ärztliche Behandlungen zu finanzieren.