Bad Vilbel. Nach einer Veränderung des Hessischen Schulgesetzes muss das Schulaufnahmeverfahren für die Schulanfänger ab sofort ein Jahr vor Einschulung im März/April stattfinden. Für alle Kinder, die bis zum 1. Juli 2013 das sechste Lebensjahr vollendet haben, beginnt die Schulpflicht am 1. August 2013.
Kinder, die ab dem 2. Juli 2007 bis 1. Juli 2008 geboren sind, können auf Antrag der Eltern in die Schule aufgenommen werden (sogenannte „Kann-Kinder“). Die Kinder müssen im März/April 2012 in der Schule angemeldet werden.
Von Montag, 26. März, bis Freitag, 30. März, jeweils von 9 bis 12 Uhr bieten die folgenden Schulen Anmeldezeiten an: Ernst-Reuter-Schule (außer Mittwoch), Regenbogenschule (außer Freitag), Saalburgschule und Stadtschule.
Zur Anmeldung ist die Geburtsurkunde mitzubringen. Das Kind hingegen muss nicht vorgestellt werden. (sam)