Bad Vilbel. Die Stadtverordneten fassten am 10. Februar mehrheitlich den Beschluss, dass der Bebauungsplan „Taunusblick“ zu realisieren sei. „Es gab dazu mit CDU und FDP eine gute Mehrheit, und ich als Bürgermeister habe jetzt den Auftrag, die Umsetzung einzuleiten“, sagte Rathauschef Dr. Thomas Stöhr nach der Parlamentsdebatte auf Anfrage gegenüber dieser Zeitung.
104 Bauwillige hätten sich für die 60 Grundstücke vormerken lassen, das allein zeige schon das große Interesse an dem künftigen neuen Wohngebiet „Taunusblick“.
An diesem Wohngebiet sei neben CDU und FDP aber „auch die SPD interessiert“, gab Dr. Stöhr zu bedenken, „auch die will Wohnbebauung, will Sporthalle und Jugendhaus und will, dass wir damit beginnen, Erschließungsstraßen, Kanalisierung und Kläranlage zu bauen“. Das Konzept der Sozialdemokraten zum „Taunusblick“ habe jedoch aus Rathaussicht eine gravierende Schwachstelle. Es sollen nach dem Willen der Genossen statt 60 nur 30 freistehende Häuser gebaut werden, erinnert Dr. Stöhr. Fazit: Es wären also auch nur 30 Grundstücke zu verkaufen. „Die Folge davon wiederum wäre, dass wir bei der Finanzierung der gewünschten Infrastrukturmaßnahmen eine gewaltige Unterdeckung hätten. Und wer soll das bezahlen?“, legte der Stadtkämmerer und Bürgermeister den Finger in die Wunde.
Klar sei, dass man aber nach der demokratischen Entscheidung aller zuständigen und dafür verantwortlichen städtischen Gremien keineswegs überhastet, wie unterstellt, dennoch aber zügig dazu schreiten werde, mit den Erschließungsarbeiten zu beginnen. „Denn ich kann die Grundstücke vorher nicht verkaufen, die Käufer wollen sehen, dass es vorwärts geht“, erläuterte Dr. Stöhr die Lage. Fakt sei auch, dass die Einnahmen für die Grundstücke letztendlich „Einnahmen für die Bürgerschaft sind, Einnahmen, die wir auch im Interesse unserer Vereine und der Jugendlichen vom Heilsberg nicht brach liegen lassen dürfen. Von uns aus aber zu sagen, wir warten zwei Jahre, oder auch mehr, bis irgendeine gerichtliche Klärung getroffen ist, das kann man von uns nicht erwarten“, betonte Bürgermeister Stöhr.
Mit Verweis auf Möglichkeiten, gegen gefasste Beschlüsse Rechtsmittel einlegen und Anträge vorlegen zu können, machte er gleichzeitig deutlich, wenn dazu ein gerichtlicher Beschluss erginge, so würde sich die Stadt „selbstverständlich daran ausrichten“.