Karben. Was passiert, wenn wegen Krankheit oder Tod kein Zugriff mehr auf Daten im Internet möglich ist? Diese und weitere Fragen hat Friedrich Schwaab in einem Vortrag im Karbener Senioren-Computer-Zentrum beantwortet. Dabei drehte sich alles um Vorsorge und den digitalen Nachlass.
Das Leben ist nicht mehr nur analog, sondern verlagert sich zunehmend ins Digitale. Fotos werden in der Cloud gespeichert, Profile in sozialen Netzwerken gepflegt, in Messenger-Diensten wird gechattet, über Streamingdienste wird Musik gehört oder Filme angeschaut. Bankgeschäfte und Einkäufe werden übers Internet abgewickelt. Und das alles erfordert Benutzerkonten, Zugangsdaten, Passwörter. Doch was passiert mit all dem nach dem Tod? Darum ging es kürzlich in einem Vortrag beim Senioren-Computer-Zentrum (Secuz) – um digitale Vorsorge und digitalen Nachlass.
Den Vortrag hielt Friedrich Schwaab. Er beschäftigt sich seit fast vierzig Jahren mit IT und Technik und engagiert sich in der Arbeitsgruppe »Digitale Teilhabe« des Seniorenbeirats, die in Kooperation mit dem Mütter- und Familienzentrum sowie dem Secuz ältere Menschen an Smartphone und Internet heranbringen möchte.
Digitales und
analoges Erbe
»Man muss etwas tun, damit die Erben nicht einfach so dastehen«, stellte ein Zuhörer zu Beginn fest, der wie die meisten anderen der etwa zwölf Teilnehmenden eine Vorsorge- und Betreuungsvollmacht hat und sich jetzt über den digitalen Nachlass Gedanken macht. Der umfasst »alles, was man digital besitzt«, erklärte Friedrich Schwaab, denn »einmal im Internet, immer im Internet«. Allerdings: Nur etwa jeder sechste Mensch treffe dazu Vorkehrungen für den Tod – weil das Bewusstsein für das Problem oder Informationen dazu fehlten.
»Das digitale Erbe wird wie das analoge Erbe behandelt, nicht separat«, erläuterte Friedrich Schwaab. So gebe es auch keine Möglichkeit, etwa das digitale Erbe auszuschlagen und nur das analoge anzunehmen. Erbe man einen Computer, einen Laptop oder ein Tablet, erbe man automatisch auch die Festplatte, die Dateien und alle Daten, die darauf sind. Doch was passiert, wenn wegen Krankheit oder Tod kein Zugriff mehr auf diese Daten möglich ist? Was geschieht dann damit? Wer kümmert sich ums digitale Erbe? Wo befinden sich die Zugangsdaten? Diese Fragen sollten rechtzeitig geklärt werden, sagte Friedrich Schwaab.
Für Hinterbliebene ist es sehr viel einfacher, alles gleich zur Hand zu haben und nicht lange suchen zu müssen, was Verstorbene online genutzt haben und welche Passwörter und Zugangsdaten dafür gelten. Die Zugangsdaten zu Online-Konten und -Verträgen können daher etwa in Papierform notiert oder auf einem USB-Stick gespeichert und anschließend sicher verwahrt werden, in einem Tresor oder Bankschließfach. Einige Dienste wie Google mit dem »Kontoinaktivität-Manager« oder Facebook mit dem »Nachlasskontakt« – aber eben nicht alle – böten dafür eigene Lösungen, so Schwaab.
Muster bei der
Verbraucherzentrale
Das digitale Erbe digital zu regeln, funktioniere natürlich auch. Als Beispiele nannte er die digitalen Nachlassverwalter »Last Hello« oder »Memoresa«, die Zugangsdaten verschlüsselt aufbewahren. Dem Einwand, ob die Daten dort wirklich sicher seien, ob nicht doch jemand darauf zugreifen könne, begegnete er mit: »Es gibt keine hundertprozentige Sicherheit«. Sicher sei es auf jeden Fall, den digitalen Nachlass strukturiert zu planen. Dazu gehöre, sich zunächst selbst einen Überblick zu verschaffen – »die Zahl der Konten ist umfangreicher, als man gemeinhin denkt« – und zu entscheiden, wie und an wen man den digitalen Nachlass vererben möchte – etwa anhand einer Musterliste der Verbraucherzentrale. Dann sollte alles sauber dokumentiert, mit Anweisungen versehen und griffbereit sein für die, die darauf zugreifen sollen und dürfen. Die Verbraucherzentrale hat hierfür auch ein Muster für die Vollmacht über digitale Konten.
»Einfach nicht sterben« sei die einfachste Lösung, sagte ein Zuhörer abschließend. Das lässt sich jedoch nicht so leicht umsetzen, wie den digitalen Nachlass zu planen.
Von Christiane Kauer