Die Stadt Bad Vilbel plant ab 1. März 2013 eine Erhöhung der Gebühren in ihren Kitas und Horten. Neu sind auch Module für die Kinderbetreuung ab drei Jahren und zwei Betreuungszeitmodelle für Kinder ab einem Jahr sowie ein Zuschuss für Kinder aus Familien mit geringem Einkommen.
Bad Vilbel. Den vom Magistrat be-schlossenen Entwurf einer „neuen Kindertagesstättensatzung“ stellten Bad Vilbels Sozialdezernentin Heike Freund-Hahn, Sozialamtsleiterin Gesine Wambach (beide FDP) und Edith Lein, die stellvertretende Leiterin des Amts für Soziale Sicherung, am vorigen Donnerstag der Presse vor. Sie tritt ab 1. März 2013 in Kraft, vorausgesetzt die Stadtverordneten genehmigen den Entwurf in ihrer Sitzung am 19. November.
In der neuen Satzung sind die derzeit geltende Gebührenordnung vom 21.12.2007 und Kitasatzung vom 20.12.2006 zusammengefasst. „Das ist übersichtlicher“, sagt Gesine Wambach. Gleichzeitig sollen die Gebühren im Kita-, U3- und Hortbereich steigen, dafür seien Ermäßigungen im U3-Bereich möglich. So soll beispielsweise die Hortgebühr von 105 Euro für einen ganztägigen Betreuungsplatz auf 275 Euro angehoben werden.
Eltern zahlen derzeit für einen U3-Platz mit einer Betreuungszeit von acht bis zehn Stunden 250 Euro pro Kind und Monat. Künftig kostet die achtstündige Betreuung 400 Euro, die zehnstündige 450 Euro. Im Gegenzug will die Stadt Familien mit weniger als 2700 Euro monatlichem Bruttoeinkommen mit 140 Euro und solche mit weniger als 4000 Euro Bruttogehalt mit 75 Euro bezuschussen. Sozialdezernentin Heike Freund-Hahn zählte elf Gründe für die neue Satzung auf. Wichtigster Punkt ist die Reduzierung der Kreiszuschüsse für U3-Plätze von 1000 Euro pro Platz im Jahr 2010 auf jährlich 213 Euro ab 2013. Ab 2014 fallen die Zuschüsse des Wetteraukreises komplett weg.
Mit der Anhebung der Gebühren kompensiere die Stadt das und passe zugleich ihre Gebühren, vor allem im U3-Bereich, an die der privaten und konfessionellen Träger an. Vermieden werden soll eine Konkurrenz zur Tagespflege durch Förderung und zu privaten Krabbelstuben und Horten.
Weitere Gründe sieht die Sozialdezernentin darin, dass es seit 2005 im Kitabereich keine Erhöhung mehr gab und zudem eine Anpassung an gestiegene Betriebskosten und Tariferhöhungen für Erzieher erforderlich ist.
Ziehe man Landeszuschüsse (U3 267 ; Hort und Kita 43 ) und Elternbeiträge (U3 250 ); Hort und Kita 90 ) ab, dann koste die Stadt jeder der 120 U3-Plätze monatlich 820 Euro, jeder der 628 Kita-Plätze 440 Euro. Mit der neuen Satzung einher geht ein flexibleres Angebot durch ein Modulsystem im Ü3-Bereich. Das System sieht ein Frühmodul (7 bis 8 Uhr, 20 Euro monatlich), ein Grundmodul (8 bis 12 Uhr, 70 Euro) und ein Mittagsmodul (12 bis 13 Uhr, 30 Euro) vor. Dazu gebucht werden können „Ergänzungsmodule“ für die Betreuung von 13 bis 14 Uhr monatlich für 20 Euro, jede weitere Stunde bis 17 Uhr monatlich für 20 Euro zusätzlich. Eltern zahlen künftig für eine Betreuung von 13 bis 17 Uhr 80 Euro im Monat statt bisher für vier Stunden bis 12 Uhr 65 Euro, ganztags 120 Euro pro Kind und Monat. Generell ist das Vormittagsmodul günstiger als das Nachmittagsmodul. Heute wie künftig fallen zusätzliche Kosten für Verpflegung, Getränke zum Frühstück und Bastelgeld an. Um eine größere Disziplin beim Abholen der Kinder nach dem gebuchten Betreuungsmodul zu erreichen, wird die Zeitenspanne von derzeit 15 Minuten auf fünf Minuten reduziert. Bei verspäteter Abholung des Kindes sollen künftig Betreuungsgebühren „in Anlehnung an die tatsächlichen Kosten“ in Rechnung gestellt werden. Das heißt, dass den Eltern künftig die Arbeitszeit der Erzieherin, die wegen des nicht abgeholten Kindes länger bleiben musste, bezahlen. Für Notfälle gebe es Ausnahmeregelungen.
Neu ist – außer für U3- und Integrationskinder – eine Pflegepauschale für „Wickelkinder“, deren Höhe noch nicht feststehe. „Die Mitarbeiterinnen in den Kitas beklagen, dass sie immer mehr Kinder von drei bis fünf (!) Jahren noch windeln müssen, weil diese noch nicht auf den Topf/ Toilette gehen“, betonte Wambach. Bei der „Nichtinanspruchnahme eines verbindlich gebuchten Platzes“ werden künftig „Verwaltungsgebühren in Höhe der gebuchten Betreuungszeit für einen Monat“ berechnet.