Wo sich Deutschlands gefährlichste Ex-Sträflinge aufhalten, wird ab Januar von Bad Vilbel aus überwacht. Eine neu geschaffene Behörde im ehemaligen Amtsgericht empfängt dort die Fußfessel-Signale von vorerst sechs aus der Sicherungsverwahrung entlassenen Sexual- oder Gewalttätern.
Bad Vilbel. Ein bisschen ungewohnt findet der lieber anonym bleiben wollende Beamte das schwarze Band und den handygroßen Sender am Fußknöchel schon. Alle 13 Mitarbeiter der neu gegründeten „Gemeinsamen Überwachungsstelle der Länder“ (GÜL) müssen erst einmal selbst anziehen, was sie künftig aus der Ferne zu kontrollieren haben. „Das gibt mir ein sicheres Gefühl“, sagt er und demonstriert, wie man mit etwas Übung auch die Strümpfe unter das Gummiband durchziehen kann. Das Gerät der israelischen Firma Elmotech ist bis 150 Meter wasserfest, meldet permanent über GPS seinen Standort. Mit einer Minute Verzögerung gelangt es über die Datenzentrale in Hünfeld nach Bad Vilbel. In jeder Fußfessel befindet sich eine Software, die prüft, ob sich der Träger in der Ge- oder Verbotszone aufhält. Erst wenn er sich dort aufhält, wo er per Auflage nicht hin darf, bestimmte Orte oder Straßenzüge, gibt es eine Warnmeldung. Und erst dann erscheinen seine Bewegungen in Symbolen grüner oder roter Fußstapfen auf den Vilbeler Monitoren.
24 Stunden im Einsatz
Dort sind rund um die Uhr beamtete Sozialarbeiter im Einsatz. Sie rufen den Betroffenen sofort an, verständigen im Notfall die Polizei. Das Bewegungsprofil wird zwei Monate gespeichert – auch, um einen eventuellen Tatverdacht zu prüfen. Justizminister Jörg-Uwe Hahn (FDP) sah sich in den Räumen der GÜL um, erinnerte auch daran, dass er selbst einst als Anwalt im damaligen Amtsgericht gearbeitet habe.
Das wurde im Dezember 2004 geschlossen. Doch dafür kam die Gemeinsame IT-Stelle (GIT) der hessischen Justiz mit derzeit 125 Mitarbeitern als Nachfolger. Mit der neuen Behörde erhalte Bad Vilbel als Justizstandort jetzt den „Stempel langzeitgesichert“, betont Hahn. Die Fußfessel ist ein hessisches Exportmodell. Als erstes Bundesland habe man sie vor über zehn Jahren eingeführt, so Hahn. Derzeit werde sie von über hundert Hessen getragen.
Im Gegensatz zu der jetzt eingeführten Fußfessel für schwere Gewaltdelikte haben diese Betroffenen mittelschwere Taten begangen. Sie stehen davor, dass ihre Bewährung widerrufen werden könnte. Doch sie werden nicht per GPS überwacht, müssen nur zu bestimmten Zeiten zu Hause sein, wo ein Sender die Anwesenheit bestätigt. Dass die aus der Sicherheitsverwahrung Entlassenen jetzt permanent überwacht werden können, hat mit zu der langen juristischen Vorbereitungsphase beigetragen. Meist haben sie bereits 20 bis 25 Jahre im Gefängnis verbracht, sind über 50 und männlich, erklärt Helmut Fünfsinn, der im Justizministerium die Abteilung Strafrecht leitet. Er rechnet damit, dass künftig über hundert Entlassene via Fußfessel kontrolliert werden. Allein Bayern, Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen hätten je 20 bis 60 Fälle gemeldet, sagt Fünfsinn. Die Fußfessel-Auflage ist auf drei bis fünf Jahre befristet.