Wetteraukreis. Ein 54-jähriger Mann aus der Wetterau ist am Montag vergangener Woche in Bad Nauheim mit einem gefälschten Attest aufgeflogen, das ihn angeblich vom Tragen eines Mund- und Nase-Schutzes befreit hätte. Den Vorfall mit dem gefälschten Attest hat diese Zeitung zum Anlass genommen, bei der Polizeidirektion Wetterau nachzufragen, welche Erfahrungen sie mit gefälschten Impfausweisen und Masken-Attesten gemacht hat,
Ermittlungen wegen falscher Atteste
Die Zahl der Impfpass-Fälschungen, die der Wetterauer Polizei bekannt geworden seien, liege aktuell im mittleren zweistelligen Bereich, heißt es in der Antwort. Zudem gebe es bereits Ermittlungsverfahren wegen gefälschter Atteste. »Seit Anfang/Mitte Dezember registrieren wir mittlerweile einen deutlichen Anstieg der Fälle.« Stelle die Polizei, insbesondere im Rahmen einer Personenkontrolle, gefälschte Impfnachweise fest, würden diese sichergestellt, heißt es weiter, »Gleiches gilt, wenn die Polizei nach der Feststellung oder bei dem Verdacht auf ein entsprechendes Dokument an anderer Stelle zeitnah hinzugerufen wird. Erreichen uns entsprechende Hinweise erst im Nachgang, erfolgt zur Sicherstellung möglicher Beweismittel zeitnah die Beantragung von Durchsuchungsbeschlüssen bei der zuständigen Staatsanwaltschaft sowie die Vollstreckung ebendieser.«
Was Strafen für Personen angeht, die mit einem gefälschten Impfausweis oder Masken-Attest erwischt werden, verweist die Polizei auf das Strafgesetzbuch (StGB) und dabei zum Beispiel auf den Paragrafen 279, in dem es um den Gebrauch falscher Gesundheitszeugnisse geht. Bei rechtskräftiger Verurteilung drohen demnach Geldstrafen oder bis zu zwölf Monate Gefängnis. Im Paragrafen 267 geht es um Urkundenfälschung. Hier droht eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren, in besonders schweren Fällen Freiheitsstrafen zwischen sechs Monaten und zehn Jahren.
Polizei beobachtet und geht Hinweisen nach
Bleibt die Frage, ob es Hinweise auf ein Netzwerk bezüglich gefälschter Atteste und Impfausweise oder auch auf einzelne Ärzte gibt, die so etwas ausstellen, ohne dass es gerechtfertigt wäre. Die Antwort der Polizei Wetterau: »Uns erreichen immer wieder Hinweise, insbesondere auf in den sozialen Medien oder via Messengerdiensten (zum Beispiel über Telegram) angebotene Dokumente. Wir beobachten dies genau und gehen entsprechenden Hinweisen konsequent nach.«(agl)