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Datenfluss stoppen

Wer nicht mit seinen Jubiläen in der Zeitung stehen will, muss widersprechen

Roswitha Trebitz und Hans-Jürgen Schenk erklären, wie man eine Datenweitergabe unterbinden kann. Foto: Zöllner
Roswitha Trebitz und Hans-Jürgen Schenk erklären, wie man eine Datenweitergabe unterbinden kann. Foto: Zöllner

Manche stehen gerne im Lichte der Aufmerksamkeit, andere wiederum nicht. Manchen ist es schon zuviel, wenn sie namentlich anlässlich ihres Geburtstages oder ihrer Hochzeit in der Zeitung genannt werden. Diese Daten werden von der Stadt übermittelt. Wer das nicht möchte, muss dort widersprechen.

Karben. Heidrun Roßmus ist 75 Jahre alt geworden. „Das muss ich aber nicht in der Zeitung lesen“, findet sie. Also rief sie bei der FNP an und erfuhr, dass der Magistrat der Stadt Karben die Daten über Geburtstags- und Ehejubiläen an Rundfunk und Presse weitergibt. Wer das nicht möchte, muss eine so genannte Datenübermittlungssperre für diese Auskünfte bei der Stadt erteilen.

„Wieso muss ich sagen, dass ich nicht genannt werden möchte? Die müssen doch mich fragen, ob ich das will. Der Magistrat kann doch nicht einfach Daten herausgeben“, meint sie. Damit steht sie nicht alleine da. Schon mehrere Leser haben deswegen in der Redaktion angerufen.

Öffentliches Register

„Das Melderegister ist öffentlich. Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass bestimmte Daten zu festen Zwecken weitergegeben werden dürfen“, erklärt Roswitha Trebitz, Teamleiterin vom Stadtpunkt Karben. Das gilt damit nicht nur für Karben. Verankert ist das im Bundesmeldegesetz (BMG), das regelmäßig aktualisiert wird. „Neu in diesem Jahr ist zum Beispiel, dass nicht mehr ab Erreichen des 70. Lebensjahres jährlich der Geburtstag benannt wird, sondern nur noch im Abstand von fünf Jahren“, sagt Pressesprecher Hans-Jürgen Schenk. Die Stadt hat zu jedem Einwohner Namen, Adresse, Geburtstag und Familienstand gespeichert.

Doch nicht nur in Zeitungen werden Jubiläen abgedruckt. In Karben erscheinen sie auch im evangelischen Gemeindebrief „Gemeinsinn“. „An die Kirche geben wir keine Daten, die haben selbst Zugriff“, betont er. Wer also weder in der Zeitung noch im Gemeindebrief stehen möchte, muss zweimal aktiv werden.

Auf der Homepage der Stadt gibt es auf der Startseite im linken Menü ein Formular im Download (www.karben.de), das man ausgefüllt im Stadtpunkt abgeben kann. Das Formular für die Datenübermittlungssperre ist auch dort zu bekommen. „Ein formloses Schreiben reicht auch“, sagt Sachbearbeiterin Jennifer Herrmann, die sich um solche Angelegenheiten kümmert. Bei der Kirchengemeinde muss unabhängig vom Magistrat Widerspruch erhoben werden.

Falls übrigens ein Ehepaar zwei verschiedene Konfessionen hat – zum Beispiel evangelisch und katholisch –, dann werden beide Gemeinden informiert. „Das dient dazu, dass wir wissen, mit wem das Kirchenmitglied verheiratet ist und an wen wir uns wenden, wenn wir etwa zu Gottesdiensten einladen. Das sind nur die Namen, ansonsten passiert damit gar nichts“, stellt Pfarrer Bernd Schirmer klar.

Volljährigkeit

Neben Jubiläen gibt es noch mehr Daten, die vom Magistrat weitergegeben werden. Etwa ans Bundesamt für Wehrverwaltung. Da die Wehrpflicht abgeschafft wurde, werden bis zum 31. März junge Erwachsene mit deutscher Staatsangehörigkeit angeschrieben, die im kommenden Jahr volljährig werden. Dies dient dazu, Jugendliche auf Möglichkeiten bei der Bundeswehr aufmerksam zu machen.

Dafür werden der Name und die aktuelle Anschrift verwendet. Auch bei Wahlen gehen Daten an Parteien und Wählergruppen. Das gleiche gilt für Einträge in Adressbuchverlage in gedruckter Form. „Anders sieht es im Internet aus, das entscheidet man beim Telefonanbieter“, betont Schenk. (iz)