Main-Kinzig-Kreis. Wer bei einem PCR-Test positiv auf das Coronavirus getestet worden ist, erhält von den auswertenden Laboren ein entsprechendes Hinweis-Dokument – den Laborbefund. Dieser, in Verbindung mit dem Personalausweis, dient nach Ende der häuslichen Isolierung als Genesenennachweis.
Der Main-Kinzig-Kreis weist deshalb erneut darauf hin, dass der Laborbefund aufgehoben werden muss. Nur auf dieser Grundlage kann in Apotheken und Praxen ein Genesenennachweis ausgestellt werden. (zlp)
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