Der Streit um die geplante Ansiedlung des Möbelhauses Segmüller in Bad Vilbel geht in die nächste Runde. Und wird nun in Kassel verhandelt.
Bad Vilbel/Frankfurt. Nun sind die Würfel zur Fortsetzung des Streits um den Bau des Möbelhauses Segmüller in Bad Vilbel vor Gericht tatsächlich gefallen. Vor seiner gestrigen Sitzung im Frankfurter Römer folgte der Ältestenrat der Regionalversammlung Südhessen dem Rat seiner Anwälte und geht endgültig in die Berufung vor dem hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel.
Die Berufung richtet sich gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Gießen Mitte Mai dieses Jahres, durch dass das Regierungspräsidium (RP) Darmstadt erneut über den Bau entscheiden soll. Die Behörde habe nicht ausreichend begründet, warum die Verkaufsfläche für Waren wie Keramik oder Textilien nur 800 Quadratmeter groß sein darf, argumentierte das Gießener Verwaltungsgericht.
Ungleiche Maßstäbe
Die Stadt Bad Vilbel hielt diese 800 Quadratmeter nicht für ausreichend – Segmüller hatte ursprünglich 5600 Quadratmeter eingeplant. In einem ersten Verfahren hatte das Verwaltungsgericht einen Vergleich über 3000 Quadratmeter vorgeschlagen, den die Regionalversammlung aber ebenfalls abgelehnt hatte. Daraufhin fällte das Gießener Verwaltungsgericht sein Urteil. Um die Fristen zu wahren, hatte der Ältestenrat bereits vor zirka sechs Wochen Berufung gegen das Urteil beim Verwaltungsgerichtshof eingelegt.
Die Entscheidung war mit den Stimmen von CDU, SPD und den Grünen getroffen worden. In der gestrigen Ältestenratssitzung präsentierten in nicht öffentlicher Sitzung die Anwälte nun die Begründung für diese Berufung.
Im Mittelpunkt steht das von der Regionalversammlung vor etwa zehn Jahren beschlossene Einzelhandelskonzept, das bei Neubauten von Möbelhäusern auf der grünen Wiese Verkaufsflächen für „zentrenrelevante Sortimente“ wie Lampen, Keramik und Textilien zum Schutz des Einzelhandels in den Städten auf 800 Quadratmeter begrenzt.
Während Bündnis 90/Die Grünen grundsätzlich gegen derartige Bauvorhaben sind, erwarten CDU und SPD von dem Kasseler Verwaltungsgerichtshof nun eine Grundsatzentscheidung.
Weil sie anschließend das Einzelhandelskonzept danach ausrichten wollen, kann Bad Vilbel weiterhin auf den Bau des Möbelhauses hoffen. Die Regionalversammlung hat die Entscheidung des Ältestenrats in der gestrigen Sitzung im Frankfurter Römer jedenfalls ohne weitere Diskussion zur Kenntnis genommen. Nächste Runde, gleiches Thema. (jwn)