Weiter in der Warteschleife steckt die Ansiedlung des Möbelhauses Segmüller. Die Regionalversammlung will jetzt vor dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) klären lassen, ob das Möbelhaus mehr Nebensortiment anbieten darf, als im Bescheid des Regierungspräsidiums erlaubt ist.
Bad Vilbel. Ohne großes Aufsehen ist der Kampf um die Ansiedlung des Möbelhauses Segmüller im Bad Vilbeler Gewerbegebiet Quellenpark in die nächste Runde gegangen. Vor sechs Wochen habe es in nichtöffentlicher Sitzung eine Entscheidung des Ältestenrates der Regionalversammlung gegeben, berichtet auf Anfrage der Hochtaunus-Landtagsabgeordnete Jürgen Banzer (CDU).
Banzer fehlt Klarheit
Das Gremium hat mit den Stimmen von CDU, SPD und Grünen beim VGH in Kassel Berufung eingelegt gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichtes Gießen. Dort hatte die Stadt gegen eine Auflage des Regierungspräsidiums geklagt. Das Möbelhaus dürfe zwar gebaut werden – aber nur gemäß den Bedingungen des regionalen Einzelhandelskonzeptes. Das begrenzt zum Schutz der Innenstadtläden Randsortimente (wie Lampen oder Textilien) auf 800 Quadratmeter. Üblich sind in der Branche mehrere tausend Quadratmeter. Die Gießener Richter gaben der Regionalversammlung auf, neu zu bescheiden. Das hält Banzer für grundsätzlich problematisch. Ihm gehe es nicht um das Detail des Randsortiments, sondern um Rechtssicherheit: „das erstinstanzliche Urteil bot nicht ausreichend Klarheit“. Nun stehe in Hattersheim ein weiterer Baumarkt zur Diskussion. Die Grundsätze der Planung müssten juristisch geklärt werden, sonst seien künftige Bescheide auch „wackelig“, so Banzer – eine Position, die die Grünen in der Regionalversammlung von Anfang an verfolgten. Bis Juli hat die Regionalversammlung Zeit, den Widerspruch zu begründen, danach muss die Stadt Stellung nehmen.
Zwar habe auch die CDU in der Regionalversammlung eine Evaluierung des Einzelhandelskonzeptes mitbeschlossen, aber zunächst „müssen wir wissen, was in Kassel herauskommt“, betont Banzer. Aber „ich schließe Gespräche nicht aus, in einer Demokratie sollte man zu jedem Zeitpunkt miteinander reden können.“
Stöhr: Überflüssig
Als völlig „überflüssig und bedauerlich“ bewertet der Bad Vilbeler Bürgermeister Thomas Stöhr (CDU) den Widerspruch. Das Verwaltungsgericht Gießen habe auf über 30 Seiten umfassend und „eindeutig die Grundzüge dargelegt, nach denen das Regierungspräsidium neu zu entscheiden hat“. Das städtische Gutachten zur Umsatzentwicklung und dem Kaufkraftabzug in der Region sei als „in sich schlüssig und fundiert“ bewertet worden, zudem habe sich die Stadt „im übergeordneten Landesentwicklungsplan“ mit dem Land auf 3000 Quadratmeter Randsortiment geeinigt.
Deshalb sei es bedauerlich, so Stöhr, „dass die Region wegen dieser Entscheidung letztlich weiter auf eine Investition von 100 Millionen Euro und rund 500 Arbeitsplätze warten muss“,