In der Karbener Zeitung, Ausgabe-Nr. 46, vom 13.11.2008, ist auf Seite 5 ein Beitrag unter der Überschrift „Nie ohne einen Helm!“ enthalten, der unrichtige Behauptungen enthält, die wir wie folgt richtig stellen.
Unrichtig ist die Behauptung: „Denn Sportunfälle passierten nun einmal meistens in der Freizeit und seien deshalb von der gesetzlichen Versicherung nicht abgedeckt“.
Richtig ist, dass die gesetzlichen Krankenversicherungen bei Unfällen, auch bei Sportunfällen, grundsätzlich leisten, merkt die AOK Hessen an. (zlp)