Veröffentlicht am

Beauftragte für Belange von Menschen mit Behinderung

Karben. In der kommenden Stadtverordnetenversammlung im September steht eine wichtige Wahl an: Um die im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland festgeschriebenen Rechte von Menschen mit Behinderungen sowie die Anforderungen der UN-Behindertenrechts-Konvention zu verwirklichen, wählt die Stadtverordnetenversammlung mindestens eine/n, voraussichtlich zwei, ehrenamtliche/n Beauftragte/n für die Belange von Menschen mit Behinderung.
Frist bis 5. September
Dafür werden nun Interessierte gesucht, die dieses wichtige ehrenamtliche Amt übernehmen wollen. Einige Vorschläge und Bewerbungen sind bereits eingegangen, bis zum 5. September haben Karbenerinnen und Karbener noch die Möglichkeit, sich für diese Aufgabe vorzuschlagen.
Das Ziel der Beauftragten ist es, die Verwirklichung der gleichberechtigten Teilhabe in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens zu sichern und die Schwierigkeiten der Lebensführung von Menschen mit Behinderung zu beseitigen. Die Amtszeit beträgt fünf Jahre.
Um das Amt auszuführen, müssen drei Voraussetzungen erfüllt sein: Der/Die Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderung sollte direkt oder indirekt von der Situation behinderter Menschen betroffen und sachkundig sein. Der Erstwohnsitz muss in Karben sein und er/sie darf nicht Mitglied eines politischen Gremiums der Stadt Karben sein.
Wer dieses Amt gerne ausüben würde, hat noch bis zum 5. September Zeit sich zu bewerben. Dazu genügt eine E-Mail an Bürgermeister Guido Rahn (guido.rahn@karben.de). In der Mail sollte neben einer ausführlichen Vorstellung erklärt sein, dass die Voraussetzungen erfüllt werden.
Der/Die Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderung nimmt die Interessen behinderter Menschen in allen Lebensbereichen wahr. Er/Sie ist weder an Weisungen politischer Vertreter noch sonstiger Institutionen gebunden. Soweit notwendig erfolgt eine intensive Zusammenarbeit mit dem Magistrat oder weiteren Organisationen und Verbänden. Zu den Aufgaben zählen :
• die Schaffung gleichwertiger Lebensbedingungen für Menschen mit und ohne Behinderungen in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens.
• Beratung beim behindertengerechten Bauen und Wohnen
• Verbesserung der Situation von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen in Kindertagesstätten und Schulen in der Stadt
• Einbringung der Interessen von Menschen mit Behinderung in Verkehrsangelegenheiten, insbesondere im Bereich der Verkehrsplanung, der Stadtplanung sowie des ÖPNV
• Integration von Menschen mit Behinderung in die Kultur-, Sport- und Freizeitangebote
• Zusammenarbeit und Informationsaustausch mit Vereinen und Verbänden sowie mit ambulanten Hilfsorganisationen
• Vermittlung von Ansprechpartnern bei Beratungsbedarf
• Abhaltung einer regelmäßigen Sprechstunde
• Vertrauliche Entgegennahme und Bearbeitung von Anliegen und Beschwerden persönlicher oder allgemeiner Natur in behindertenspezifischen Fragen
• Presse- und Öffentlichkeitsarbeit in Zusammenarbeit mit der Stadtverwaltung
• Erstellung eines jährlichen Tätigkeitsberichts inklusive einer Einschätzung zur Lage der Menschen mit Behinderung in der Stadt Karben schriftlich oder mündlich an die Stadtverordnetenversammlung
Alle Informationen zu diesem Ehrenamt gibt es nochmal ausführlich auf der Homepage www.karben.de/beauftragten-wahl. (zlp)