Tagesmütter müssen für ihre Tätigkeit eine Erlaubnis vom Jugendamt einholen. Sie erhalten pro Kind und nach Anzahl der Betreuungsstunden eine bestimmte Geldleistung. Voraussetzung ist eine Qualifizierung, die im Wetteraukreis von der Evangelischen Familienbildungsstätte durchgeführt wird.
Die Eltern müssen analog zum Kindergarten für die Betreuung ein Entgelt bezahlen, allerdings direkt an das zuständige Jugendamt. Die Aufsicht erfolgt durch das Jugendamt Wetteraukreis, die fachliche Begleitung, Beratung und Fortbildung leistet das Kindertagespflegebüro Karben. (ado)