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Familiäre Bindungen nach Deutschland

Die Bundesrepublik Deutschland hat sich bislang mit drei Aufnahmeprogrammen (Mai 2013, Dezember 2013 und Juli 2014) bereiterklärt, insgesamt 20 000 Flüchtlinge aus Syrien in diesem Rahmen in Deutschland aufzunehmen, erklärt der Suchdienst des Roten Kreuzes. Die Auswahl für diese Aufnahmeprogramme dürfte zwischenzeitlich fast vollständig abgeschlossen sein, es sind aber noch nicht alle darüber berechtigten Personen nach Deutschland eingereist.

Wichtiges Auswahlkriterium dabei ist eine familiäre Bindung nach Deutschland. Nachziehende Familienangehörige erhalten eine humanitäre Aufenthaltserlaubnis gemäß Paragraf 23 des Aufenthaltsgesetzes wegen Krieges im Heimatland für zunächst bis zu zwei Jahren sowie eine Arbeitserlaubnis. (dd)