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Mitspracherecht bei allen Themen

Ausländerbeiräte machen sich für die Förderung ausländischer Vereine stark. Sie vertreten gegenüber Verwaltung und Politik die Belange der ausländischen Bevölkerung und habenMitsprachemöglichkeit. Sie sind zu allen sie betreffenden Themen vor Entscheidungen des Stadtparlaments anzuhören. Alle Gemeinden, in denen mehr als 1000 ausländische Einwohner gemeldet sind, sind verpflichtet, eine Wahl durchzuführen.

Alle fünf Jahre sind ausländischen Einwohner in mehr als 100 hessischen Kommunen und Landkreisen aufgerufen, zu Beiräte zu wählen. Die Zahl der zu wählenden Vertreter liegt zwischen 3 und 37. Gewählt wird nach den gleichen Grundsätzen wie bei den allgemeinen Kommunalwahlen, wobei aber nur ausländische Einwohner, auch Unionsbürger, nicht aber deutsch-ausländische Doppelstaatsangehörige, wahlberechtigt sind.

Weitere Infos finden sich im im Internet unter der Adresse www.agah-hessen.de. (dd)