Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
es festigt sich der Eindruck, dass das Radfahren entgegen der Einbahnstraße in Bad Vilbel erlaubt ist. Vor allem in der Frankfurter Straße, im Bereich der Innenstadt. Die Anzahl der Radler, die gegen die Einbahnstraße pedalieren steigt ständig. Fakt ist aber, dass das Radfahren entgegen der Einbahnstraße nach wie vor in Bad Vilbel verboten ist. Die Einbahnstraßenbeschilderung sowie das Verbot der Einfahrt wird von einem Großteil der Radfahrer leider missachtet.
Ebenso wie die Anzahl der „Geisterradfahrer“ wächst, so steigt auch die Anzahl der Beschwerden bei der Straßenverkehrsbehörde und der Polizei.
Entgegen der vielfach verbreiteten Meinung ist in der Frankfurter Straße das Radfahren entgegen der Einbahnstraße nicht erlaubt. Und die Zahl der Verkehrsunfälle mit Radfahrern in der Innenstadt bestätigt die Richtigkeit dieses Verbots: Gab es in den Vorjahren in der Innenstadt von Bad Vilbel 14 polizeilich aufgenommene Verkehrsunfälle mit Beteiligung von Radfahrern, so sind es mittlerweile bereits 19 Verkehrsunfälle. Diese steigende Anzahl berücksichtigt aber nur die polizeilich aufgenommenen Unfälle. Keine Angaben liegen über die Zahl der Unfälle vor, bei denen sich die Beteiligten ohne das Einschreiten der Polizei untereinander einigten.
Von Seiten der Stadt, aber auch der Straßenverkehrsbehörde wird hiermit nochmals der Appell an alle Verkehrsteilnehmer, vor allem an alle Radfahrer, gerichtet, die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung einzuhalten. Es stehen Ihnen in Bad Vilbel als Alternativen zum „Geisterradfahren“ die Niddauferwege zur Verfügung.
Es grüßt Sie herzlich
Der Magistrat der Stadt