Karben/Gießen. Auf die Stadt Karben kommt möglicherweise eine Schadenersatzforderung des Windanlagenbauers Enercon aus Aurich zu. Das Gießener Verwaltungsgericht sprach diesen Anspruch dem Unternehmen am Mittwoch zu, weil ein Widerspruch der Stadt gegen die Pläne Enercons aus dem Jahr 2003 rechtswidrig gewesen sei. Enercon hatte damals Windräder nahe Petterweil bauen wollen.
Über die grundsätzliche Klärung der Haftungsfrage ist man im Hause Enercon hoch zufrieden. Ob allerdings die Stadt auch dafür haftbar gemacht wird, „da wollen wir uns noch zurückhalten“, sagt Firmensprecher Christian Meyer. Zunächst müsse man die Begründung des Urteils noch genau prüfen. Ähnliche Zurückhaltung in Karben. „Wir haben die Entscheidung noch nicht so weit sortiert, um schon die Konsequenzen zu sehen“, sagt Baustadtrat Gerd Rippen (Grüne). Mögliche Schadenersatzforderungen möchte er nicht kommentieren. Allerdings sorgen sie dafür, dass bei ihm keine Freude darüber aufkommt, dass immerhin in Petterweil nun definitiv keine Windräder gebaut werden dürfen: Die Planung der Stadt sieht Vorrangflächen für die Windkraft inzwischen nur noch dort vor, wo sich nahe Kloppenheim bereits zwei Windräder drehen. Zwei weitere sollen dort laut Rippen noch dieses Jahr hinzu kommen.
Laut Verwaltungsgericht war die Ablehnung des Windradbaus doppelt rechtswidrig, erläutert Sprecher Rainer Lambeck: Zum einen hätte die Stadt das nicht ablehnen dürfen, weil der Bau seinerzeit sehr wohl rechtens gewesen sei. Zum anderen hätte das Gießener Regierungspräsidium (RP) seine Genehmigung nicht von der Stellungnahme der Stadt abhängig machen dürfen. Genauso wie die Stadt könnten auch dem RP sowie dem Wetteraukreis Schadenersatzforderungen drohen: Denn der Kreis hätte als Aufsichtsbehörde die Stadt daraufhinweisen müssen, dass sie den Enercon-Bau nicht hätte ablehnen dürfen, so das Gericht. (den)