Die Diskussion um die Bad Vilbeler Version der Straßenbeitragssatzung ist noch in vollem Gange, da kommt auf Bad Vilbel schon die nächste Baustelle zu. Denn auch die Erhöhung der Friedhofsgebühren gehört zu den Forderungen des Hessischen Innenministeriums für Kommunen mit defizitären Haushalten.
Bad Vilbel/Friedberg. Die Einnahmen bei den Friedhofsgebühren decken in der Stadt Bad Vilbel bei Weitem nicht die Ausgaben. Deshalb verlangt der Wetterauer Landrat Joachim Arnold (SPD) als Rechtsaufsicht eine Anhebung in diesem Gebührenbereich. Er kommt damit einer der Forderungen nach, die Innenminister Peter Beuth (CDU) für klamme Gemeindekassen aufgestellt hat.
„Landrat Arnold hat bekanntlich den größten Wetterauer Kommunen den Haushalt gesperrt. Eine Forderung zur Aufhebung dieser Sperre ist, auch die Friedhofsgebühren kostendeckender zu gestalten, daher müssen wir, wie zahlreiche andere Kommunen in Hessen auch, die Gebührenordnung zur Friedhofsordnung notwendigerweise anpassen“, erläutert Bad Vilbels Erster Stadtrat Jörg Frank (CDU).
Einnahmen sinken
Den Einnahmen von rund 350 000 Euro im vergangenen Jahr stehen geschätzte Ausgaben von rund 690 000 Euro gegenüber. Somit sind die Kosten in diesem Bereich nur zu rund 51 Prozent gedeckt. Ein Grund dafür sind – wie Frank erläutert – auch die sich wandelnden Bestattungsformen: Vor 20 Jahren machten die konventionellen Erdbestattungen etwa 80 Prozent und die Feuerbestattungen etwa 20 Prozent aus. „Heute ist es nahezu umgekehrt“, schildert Frank weiter. „Wir passen uns den Wünschen und Bedürfnissen der Hinterbliebenen an. Viele Angehörige wohnen weiter weg, das erschwert die Grabpflege. Die geringeren Kosten und ein geminderter Arbeitsaufwand sind für viele Bürger daher Argumente für eine Feuerbestattung. Allerdings sinken dadurch auch die Einnahmen für die nahezu gleichbleibende Unterhaltung der Friedhöfe“, skizziert Frank die Situation.
„Die Anzahl der Beerdigungen ist mit durchschnittlich 330 Beisetzungen pro Jahr nämlich in etwa gleich geblieben“, sagt dazu Dieter Haas, Leiter des Bad Vilbeler Standesamtes. In den vergangenen Jahren wurden zahlreiche Urnengrabfelder und Urnenwände, sogenannte Kolumbarien, auf den städtischen Friedhöfen fertiggestellt. „Trauernde können sich für ein Urnenreihengrab, ein anonymes Urnengrab oder ein Einzel-Urnengrab entscheiden. Auch Mehrfach- oder Gemeinschaftsurnengräber sind auf Bad Vilbeler Friedhöfen möglich“, schildert Haas. Stadtrat Frank hat gemeinsam mit der Fachabteilung eine umfangreiche Berechnung aller den Friedhofsbereich umfassenden Kosten vorgenommen, die nun den Ortsbeiräten und der Stadtverordnetenversammlung zur Beratung und Abstimmung vorliegt. Während die Kommunalaufsicht des Kreises den Kommunen einen Kostendeckungsgrad mit der „höchstmöglichen Ausschöpfung dieser Ertragsquelle“ ans Herz gelegt hat, hat das Rathaus sich gezwungenermaßen an den Höchstsätzen der umliegenden Kommunen orientieren müssen. „Jedoch verbleibt eine deutliche Deckungslücke, für die immer noch allgemeine Steuermittel herangezogen werden müssen. Aber wir müssen über die Gebührenerhöhung hinaus weiterhin die Kostenseite optimieren, schon allein um die Bürger finanziell nicht noch stärker zu belasten“, sagt Frank.
Mit der neuen Gebührenordnung könnte der Kostendeckungsgrad der vier städtischen Friedhöfe in Dortelweil, Massenheim, Gronau und in der Kernstadt von aktuell 51 auf dann etwa 59 Prozent steigen. In den darauffolgenden drei Jahren wird jeweils zum 1. Januar eine kontinuierliche Anpassung um jeweils drei Prozent auf dann 68 Prozent vollzogen.