Bad Vilbel. Mit der Änderung der Hessischen Bauordnung wird zum 1. Januar 2015 der Einbau von Rauchwarnmeldern auch in Privatwohnungen Pflicht, informiert Landrat Joachim Arnold. In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut oder angebracht und betrieben werden, dass Brandrauch früh erkannt und gemeldet wird. Die Eigentümer vorhandener Wohnungen sind verpflichtet, jede Wohnung entsprechend auszustatten so die Hessische Bauordnung. „Die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft obliegt den Mietparteien, es sei denn, die Eigentümer der Wohnung haben diese Verpflichtung übernommen“, heißt es weiter. Im Klartext bedeutet dies, dass der Vermieter, also der Eigentümer der Wohnung, für den Einbau der Rauchwarnmelder verantwortlich ist. Der Betrieb, also Funktionstest und Austausch von Batterien, ist Angelegenheit der Mieter. (sam)
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