Das Thema „Straßenbeitragssatzung“ geht in die nächste Runde. Bad Vilbels Bürgermeister Dr. Thomas Stöhr (CDU) will nun den erst kürzlich mit dem Koalitionspartner FDP erarbeiteten Kompromiss mit einmaligen Anwohnerzahlungen in die Ausschüsse des Stadtparlaments sowie die Ortsbeiräte geben – obwohl Landrat Joachim Arnold (SPD) als Genehmigungsbehörde den Entwurf bereits als „rechtswidrig“ einstufte.
Bad Vilbel. „Ich halte den Kompromiss nach wie vor für bürgerfreundlich, weil er gerecht und moderat ist – und Verwaltungskosten spart.“ Das betonte Bürgermeister Dr. Thomas Stöhr im Gespräch mit der Frankfurter Neuen Presse. Auch nur für diese Variante mit ihrer Staffelung der Anwohnerkosten im Falle einer Straßensanierung gebe es im Stadtparlament eine Mehrheit. Die hatte es beim ersten Anlauf am 16. September nicht gegeben. Da hatte sich FDP-Mann Raimo Biere enthalten. Und auch in der CDU-Fraktion gab es durchaus kritische Stimmen.
Laut der jetzigen Vorlage sollen die betroffenen Bürger anstelle von 75 Prozent nur noch 55 Prozent der Kosten bei Anliegerstraßen bezahlen und statt 50 Prozent nur 40 Prozent bei einer Erschließungsstraßen-Erneuerung. Bei überörtlichen Straßen bleibt es bei einer 25-prozentigen Bürgerbeteiligung. Ob er denn nun nicht sehenden Auges vor eine Wand laufe, weil der Landrat als zuständige Kommunalaufsicht seine Genehmigung verweigern wolle? Er nehme Arnolds „Hinweis“ mit allem Respekt hin“, sagt Stöhr.
Die Zeit drängt
Der Bürgermeister beruft sich aber auch auf einen Erlass aus dem Hessischen Innenministerium, nach dem die angepeilten Bad Vilbeler Werte im Sinne des kommunalen Abgabenrechts „okay“ seien. Denn darin seien keine Höchstsätze festgesetzt. Was Stöhr im Umkehrschluss so deutet, dass die Kommunen Spielraum haben.
Daher setzt Stöhr nun auf Innenminister Peter Beuth (CDU). Der soll den Fall klären und im besten Fall der untergeordneten Kommunalaufsicht beim Landrat eine entsprechende Weisung erteilen.
Doch die Zeit drängt. Denn Bad Vilbel hat immer noch keinen genehmigten 2014er Haushalt, ist also in seinem Handeln sehr eingeschränkt. Zudem stehen die Haushaltsberatungen für 2015 an. Fakt ist, dass die Stadt zur Deckung ihrer Finanzlöcher eine Straßenbeitragssatzung einführen muss. Ob sie das mit wiederkehrenden oder einmaligen Zahlungen seitens der Bürger macht, ist ihr überlassen.
Noch hat sich der Innenminister nicht zum Bad Vilbeler Kompromissvorschlag geäußert. Doch seit voriger Woche hat er immerhin schon mal das Papier in Händen. Die Bad Vilbeler Landtagsabgeordneten Tobias Utter (CDU) und Jörg-Uwe Hahn haben es Beuth am Rande der Plenarsitzung in Wiesbaden persönlich übergeben – samt Erläuterungen.
Beuth habe es „interessiert, aber neutral“ entgegengenommen und eine schnelle Prüfung versprochen, schildert Utter das Treffen. Er, Utter, geht davon aus, dass der Innenminister den Bad Vilbelern spätestens bis zur nächsten Stadtverordnetenversammlung am 4. November eine Rückmeldung gibt. Mit einer Genehmigung des Satzungsentwurfes, hoffen CDU und FDP. Dann könnte auch der Landrat dazu nicht mehr Nein sagen. (zlp)