Bürgermeister Dr. Thomas Stöhr (CDU) stellte die von seinem Parteifreund Jens Völker und dem Liberalen Raimo Biere gemeinsam ausgearbeitete und mit dem koalitionsinternen (CDU + FDP) Arbeitskreis „Straßenausbaubeiträge“ abgestimmte Bürgermeistervorlage zur Straßenbeitragssatzung der Presse vor. Dieser modifizierte Entwurf zur Einführung einer Straßenbeitragssatzung wird den städtischen Gremien in der kommenden Sitzungsrunde vorgestellt und am 4. November im Stadtparlament zur Abstimmung eingebracht.
Bad Vilbel. Stöhr betonte nochmals, dass die „Verabschiedung einer Straßenbeitragssatzung notwendig ist, um den gesetzlichen Vorgaben des Hessischen Kommunalabgabengesetzes und den Auflagen des Landrates zur Haushaltsgenehmigung zu entsprechen.“ Dem Entwurf vorausgegangen sind „intensive und konstruktive Gespräche mit den Stadtverordneten Raimo Biere (FDP) und Jens Völker (CDU), Magistratsmitgliedern und den Koalitionsfraktionen“. Stöhr zeigt sich optimistisch, dass das „Bad Vilbeler Modell“, das weiterhin das System der einmaligen Erhebung von Straßenbeiträgen favorisiert, die Zustimmung aller Mitglieder der CDU- und FDP-Fraktionen in der Stadtverordnetenversammlung findet.
Raimo Biere, der sich bei der Abstimmung zu den Straßenausbaubeiträgen in der letzten Stadtverordnetenversammlung enthalten hatte, sagte: „Jetzt haben wir Zahlen vorliegen und ich sehe, dass ich bei der einmaligen Erhebung im Ballungsraum bezogen auf die Grundstücksgrößen immer einen Vorteil gegenüber der wiederkehrenden Gebührenerhebung habe.“ Dem stimmt auch Jens Völker zu, der sich im Haupt- und Finanzausschuss enthalten hatte. „Der Solidargedanke steht bei der wiederkehrenden Gebührenerhebung im Vordergrund. Es zeigt sich aber, dass die Belastung bei der einmaligen Erhebung der Straßenbeiträge für die Bürger geringer ist. Dies zeigen unsere Beispielsrechnungen bezogen auf Grundstücksgrößen 250 m², 400 m² und 600/800 m².“
Beim sogenannten „Bad Vilbeler Modell“ wird die einmalige Erhebung von Straßenbeiträgen nur im Fall der grundhaften Sanierung (Straßendecke, Untergrund und Kanal) der Anliegerstraßen, der inner- oder überörtlichen Durchgangsstraße fällig und nicht in Form einer ständig zu zahlenden, jährlichen Umlage. Gegenüber dem ersten Entwurf wurden die aus der Mustersatzung eines Spitzenverbandes entnommenen Umlagesätze auch modifiziert. Die neue Vorlage sieht vor, dass anstelle von 75 % nur noch 55 % der Kosten für die Erneuerung einer reinen Anliegerstraße, von 50 % nur noch 40 % der Kosten für die Erneuerung einer örtlichen Erschließungsstraße auf die Anlieger umgelegt werden. Der restliche Betrag wird von der Stadt aus den allgemeinen Haushaltsmitteln gezahlt. „Ähnliche Sätze finden sich unter anderem. in der Satzung der Stadt Kassel wieder“, sagte Stöhr. Gesenkt wurde gegenüber dem ersten Entwurf bei der Umlage an die einzelnen Anlieger der bisher vorgesehene Nutzungsfaktor je Geschoss von 0,5 auf 0,25. Dadurch würden die zu zahlenden Straßenbeiträge von einer eingeschossigen zu einer zweigeschossigen Bebauung (zuzüglich jeweils Dachgeschoss) milder und nicht so sprunghaft ansteigen. „Die Größe des Grundstückes und die Bebauung haben Auswirkung auf die Bezahlung.“
Erhöht wurden zur Finanzierung der Straßenausbaubeiträge die Ratenzahlungen an die Stadt von fünf auf zehn Beiträge pro Jahr. Zusätzlich sollen die günstigen eigenen Refinanzierungszinsen der Stadt (Kommunalkreditzinssatz, z. B. 3 %) zu Grunde gelegt werden. „Dadurch wird die Stadt keinen Schaden haben, aber auch keinen Gewinn machen“, erklärte Irene Utter (CDU).
Neben der genannten Ratenzahlungsmöglichkeiten ist eine Sofortzahlung nach Abrechnung oder bei Grundbucheintrag im Erbfall möglich. In einer Powerpoint-Show stellten Jens Völker und Irene Utter das „Bad Vilbeler Modell“ der Straßenausbaubeiträge vor, indem sie einmalige und wiederkehrende Gebühren gegenüberstellten. An Beispielrechnungen zeigten sie, dass selbst im Fall einer Anliegerstraße bei durchschnittlichen Straßenausbaukosten und gleichzeitigem Kanalausbau regelmäßig mit vierstelligen Straßenbeiträgen gerechnet werden kann. Nach der Berechnung einer Musterstraße ergeben sich Beträge für ein zweigeschossig (zuzüglich Dachgeschoss) bebautes und 250 qm großes Grundstück von rund 2 206 , für ein eingeschossig (zuzüglich Dachgeschoss) bebautes 800 qm großes Grundstück rund 3 529 und für ein eingeschossig (zuzüglich Dachgeschoss) bebautes 800 qm großes Grundstück rund 5 647 an Beitragskosten. Bei Anwendung der Finanzierungsregel auf die ermittelten Beträge, würden die Jahresbeträge bei rund 220,60 , 353 beziehungsweise 564,70 für zehn Jahre zuzüglich der Zinsen auf niedrigen Kommunalkreditniveau liegen. „Fasst man die Haltbarkeitsdauer aller Straßen zusammen, zeigen die Erfahrungen, dass durchschnittlich erst in über 50 Jahren eine Verkehrsstraße grundsaniert werden muss und damit erst in einem halben Jahrhundert wieder Kosten auf die Anlieger zukommen“, betonte Stöhr.