Stellvertretend für „viele Bad Vilbeler“ haben 23 Unterzeichner einen offenen Brief verfasst und sprechen sich für – wenn sie schon nicht vermeidbar sind – wiederkehrende Straßenbeitragsgebühren aus. Das sieht Bürgermeister Thomas Stöhr anders. Er plädiert für einmalige Gebühren.
Bad Vilbel. In ihrem Schreiben an alle Stadtverordneten weisen die Bad Vilbeler auf die „einschneidende Maßnahme“ hin, die voraussichtlich im Parlament am Dienstag, 16. September, getroffen wird. Wegen der schlechten Haushaltslage der Stadt ist die Straßenbeitragssatzung für die rund 12 000 Hausbesitzer unausweichbar. Die Frage ist, ob die Gebühren von allen Eigentümern erhoben wird oder ob sie bei konkreten Bauarbeiten die Anlieger trifft – für dieses dann erheblich teurer.
Wie Ulrich Sopp und Bettina Münch – jüngst Wortführer der Gegner in der Diskussion um das geplante Seniorenzentrum auf dem Heilsberg – schildern, bevorzugten große Teile der CDU und FDP die einmaligen Gebühren, „obwohl dies zu Belastungen einzelner Bürger in vier- bis fünfstelliger Höhe führen kann!“ Die Unterzeichner empfinden die wiederkehrenden Beiträge als „gerechter und weniger schmerzhaft“. Der Hessische Landtag habe diese Möglichkeit mit den Stimmen von CDU und FDP beschlossen. Auch der Städtetag sowie der Städte- und Gemeindebund sprachen sich für diese Form aus.
Die Unterzeichner bestreiten nicht, dass für die Erstellung eines Straßenkatasters Kosten entstünden. Doch sei das Kataster ohnehin angebracht, um zu erfassen, welche Straßen wann welche Ausbesserung nötig hätten. Diese Arbeit könne an externe Fachleute vergeben werden. Die Kosten könnten auf alle Eigentümer umgelegt werden, sie seien überschaubar. Weiterhin entstünde Transparenz in Bezug auf notwendige und aufschiebbare Bauarbeiten. Anlieger an gerade erneuerten Straßen könnten hoffen, nie mehr belangt zu werden. Bewohner maroder Straßen und Durchgangsstraßen hingegen würden kräftig zur Kasse gebeten. Strittig sei auch der Umfang der Arbeiten, etwa bei einem Schulweg. Die meisten würden zusätzliche Sicherheit hier begrüßen, bezahlen müssten sie wenige.
Verschieben
Karben wehre sich gegen die Einführung der Beiträge und beschreite den Klageweg. In Bad Vilbel gingen die Meinungen selbst innerhalb der politischen Fraktionen auseinander. Nach wie vor herrsche große Unsicherheit bei den Bürgern. Die Unterzeichner fordern deswegen eine weitere Diskussion – helfen könne hierbei eine Vorstellung beider Varianten auf der Homepage der Stadt – und die Verschiebung der Entscheidung.
Von einer „Verkennung der Fakten“ hingegen spricht Bürgermeister Thomas Stöhr (CDU). So habe Landrat Arnold (SPD) auf Anweisung von Innenminister Beuth (CDU) und als Kontrollaufsicht der Kommunen die Straßengebührensatzung als Bedingung für einen genehmigten Haushalt gefordert. „Wir können nicht im Interesse der Bürger beliebig lang warten“, schildert Stöhr den Zeitdruck. Fast alle anderen Wetterauer Städte hätten die Satzung schon seit Jahren.
„Die Behauptung, dass Karben sich gegen ,die Einführung von Straßenausbaubeiträgen’ wehre, ist schlicht falsch, da Karben eine solche, übrigens nach Einmalbeträgen, bereits vor kurzem eingeführt hat“, argumentiert Stöhr. Nun gehe es allein darum, ob man diese abschaffen könne, was aber die Kommunalaufsicht nicht gestatte.
Stöhr und Stadtverordnetenvorsteher Herbert Anders (CDU) hätten extra zu einer Bürgerinformation eingeladen. „Mir ist keine Stadt bekannt, die im Vorfeld mehr geleistet hätte“, sagt Stöhr.
Vor- und Nachteile
Für beide Varianten gebe es Vor- und Nachteile, doch dann hebt Stöhr Vorzüge der einmaligen Gebühren hervor. So habe die Expertin in der Bürgerversammlung geschildert, dass durch die Erfassung und Pflege sowie den eher höheren Prozentsatz der Umverteilung der Kosten das wiederkehrende System eher teurer werde. Gerade Fremdfirmen würden Rechnungen stellen, die bei einmaligen Beiträgen nicht anfielen. Diese Kosten fielen allein für die Erhebung der Umverteilungsquote an und beinhalteten nicht die Erfassung des Straßenzustandes.
Insgesamt seien die Kosten im wiederkehrenden System höher als bei den Einmalbeiträgen, rechnet Stöhr weiter vor. Bei letzteren könne man vorab mit den Anliegern konkret die Arbeiten durchsprechen und Notwendiges und Gewünschtes voneinander trennen. Weiterhin zahle man nicht jahrelang ein, ohne dass vor der eigenen Haustüre etwas passiere. Diese Transparenz biete das Umlagesystem nicht, zumal Bewohner verschiedener Stadtteile Beiträge in unterschiedlicher Höhe zahlen müssten.
„In den Gremien wird es noch eine öffentliche Diskussion geben. Erst nach dem Gang durch alle Ortsbeiräte mit anschließenden Bürgergesprächen und den Haupt- und Finanzausschuss soll eine Entscheidung in der Stadtverordnetenversammlung getroffen werden. Ich bin überzeugt, dass dort eine gewissenhafte Entscheidung getroffen wird“, blickt Stöhr voraus.