Auf die Kritik des CDU-Landtagsabgeordneten Tobias Utter aus Bad Vilbel in Zusammenhang mit der Streichung von Geldern für die Schülerbeförderung retourniert Landrat Joachim Arnold (SPD) und hält dem Christdemokraten Uninformiertheit vor.
Bad Vilbel/Wetteraukreis. „Herr Landtagsabgeordneter Utter ist entweder völlig unwissend oder will von der Untätigkeit der Landesregierung und des Landtags ablenken“, so das Urteil von Landrat Joachim Arnold zu jüngsten Äußerungen des Bad Vilbeler Landtagsabgeordneten. Dieser hatte in einer Kritik behauptet, die Überprüfung von Schulwegen sei eine Aufgabe der Straßenverkehrsbehörde und der Polizei.
„Es ist bereits mehrfach veröffentlicht worden und blieb bisher unwidersprochen, dass die VGO im Jahr 2005 im Rahmen eines Beleihungsvertrages die hoheitliche Aufgabe der Organisation der Schülerbeförderung und der damit verbundenen Verwaltungsentscheidungen vom Wetteraukreis bis auf die Fach- und Rechtsaufsicht vollständig übertragen wurde. Dazu gehört auch die Prüfung, ob von einem Schulweg im Sinne des Hessischen Schulgesetzes eine besondere Gefahr ausgeht, die die Übernahme der Beförderungskosten durch den Schulträger Wetteraukreis gestattet. Dies hat die VGO getan“, erklärt Landrat Arnold und stellt fest: „Der Kreisausschuss hat die VGO im Rahmen seiner Fach- und Rechtsaufsicht gebeten, dies aus Gründen zur Gleichbehandlung voll umfänglich zu tun und nicht wie im Frühjahr 2013 geschehen nur einzelne Schulwege zu beurteilen.“ Weiter habe der Kreisausschuss „fachaufsichtlich festgelegt, dass Städte, Gemeinden, Schulen, die Polizei und der Schuldezernent, der die Fach- und Rechtsaufsicht für den Kreisausschuss ausübt, zu beteiligen sind. Ansonsten hätte die VGO dies auch ohne deren Beteiligung entscheiden können“, erläutert Arnold die Sach- und Rechtslage.
Wert legt der Landrat auch auf die Tatsache, dass die Empfehlungen der Polizei mit wenigen Ausnahmen identisch seien mit den Entscheidungen der VGO. (sam)