Er sollte längst veräußert worden sein, der Bad Vilbeler Nordbahnhof, der alles andere als ein Schmuckstück in der Stadt ist. Nun wird klar, warum sich in Sachen Verkauf noch nichts getan hat.
Bad Vilbel. Im Grunde scheint in Sachen des geplanten Verkaufes des alten Nordbahnhofgebäudes (die FNP berichtete mehrfach) alles auf dem richtigen Gleis zu laufen. Dafür spricht auch eine aktuelle Stellungnahme des Sprechers der Deutschen Bahn AG, Torsten Sälinger, gegenüber der FNP: „Wir sind weiter zuversichtlich, dass es noch in 2013 zu einem Verkauf des Empfangsgebäudes am Bahnhof Bad Vilbel kommen wird.“
Doch das ist freilich nur die offizielle Version. Denn hinter den Kulissen streiten sich zwei Abteilungen der Deutschen Bahn AG um die nahe Zukunft des Bahnhofgeländes – inklusive des Bahnhofsgebäudes. Während die Abteilung DB-Service, die auch für die Immobilien der Gesellschaft zuständig ist, den schnellstmöglichen Verkauf anstrebt, hat die Abteilung DB-Projekt, die sich um Bauaktivitäten kümmert, andere Pläne.
Kein Mitsprachrecht
Diese Abteilung möchte für den Um- und Ausbau der Gleisanlagen das Gelände zur Lagerung ihrer Bauutensilien „zumindest vorübergehend“ nutzen. Weil für den Ausbau von Gleis drei und vier größere Mengen an Material anfielen, brauche die Bahn dringend ein geeignetes Gelände als Zwischenlager. Ideal wäre dafür der Bereich rund um den Nordbahnhof, wobei das Bahnhofsgebäude während der Bauphase als Baubüro dienen soll.
Die Stadt Bad Vilbel ist über diese internen Überlegungen der Bahn wenig erfreut. „Aber wir haben da leider keinerlei Eingriffsmöglichkeiten,“ erklärt Stadtrat Jörg Frank (CDU) auf Anfrage. Zwar sei das Gebäude der Stadt schon vor einigen Jahren zum Kauf angeboten worden, jedoch musste man das Angebot damals ausschlagen, weil weder ein Nutzungskonzept seitens der Stadt dafür vorlag, noch der Preis als akzeptabel erachtet wurde. Deshalb wurden nur Teile der Dieselstraße gekauft, um den Bahnhofsvorplatz neu gestalten zu können. Und weil der Rest des Geländes nach dem Bebauungsplan der Bahn vorbehalten ist, kann sie im Grunde auch mit dem Bahnhofsgebäude machen, was sie will – vorausgesetzt, es dient eisenbahnrechtlichen Zwecken. Um das Gebäude verkaufen zu können, muss zunächst eine Entbehrlichkeitsprüfung durch das Eisenbahnbundesamt erfolgen. Dabei wird geprüft, ob beispielsweise die Umwandlung des leerstehenden Bahnhofs in ein Baubüro noch unter den Begriff „eisenbahnrechtliche Zwecke“ fällt. Für den Bad Vilbeler Verkehrsdezernenten Frank ist dies eine Interpretationsangelegenheit, die die Stadt sicherlich anders sieht als die Bahn. „Denn wir würden den Bahnhof gern wieder beleben und sind deshalb für den schnellen Verkauf“, so Frank.