Es ist das Ende eines jahrelangen juristischen Tauziehens mit verhärteten Fronten. Vergangene Woche gelang es dem Verwaltungsgericht Gießen, für die geplante Ansiedlung des Möbelhauses Segmüller in Bad Vilbel einen für alle Seiten vertretbaren Kompromiss zu finden. Dennoch ist der Bau an der B 3 noch nicht ganz in trockenen Tüchern.
Bad Vilbel. Die Ampel zum Bau des Möbelhauses Segmüller in Bad Vilbel wurde mit einem Vergleich vor dem Gießener Verwaltungsgericht auf Grün gestellt. Der Vergleich besagt, dass das Möbelhaus Segmüller nun 3000 Quadratmeter Verkaufsfläche für sogenannte „zentrenrelevante Sortimente“ wie Heimtextilien, Haushaltswaren, Geschenkartikel und Leuchten zugebilligt wird.
In dem Bescheid vom Regierungspräsidium (RP), das in Vertretung für die südliche Regionalversammlung tätig wurde, hätte die Stadt dem Möbelhaus zwar eine Gesamtverkaufsfläche von 45000 Quadratmeter genehmigen dürfen. Allerdings war gleichzeitig in dem Bescheid die Verkaufsfläche für diese Randsegmente auf 800 Quadratmeter begrenzt worden.
Bad Vilbels Bürgermeister Thomas Stöhr (CDU) bezeichnete dies selbst in der Gerichtsverhandlung noch als eine Verhinderungsplanung. „Andere Möbelhäuser im Rhein-Main-Gebiet haben für diese Artikel immerhin eine Verkaufsfläche von bis zu 6000 Quadratmetern. Da hätte Segmüller mit 800 Quadratmetern keine Chance gehabt“, sagte Stöhr im Gespräch mit der FNP. Die Stadt hatte daraufhin gegen die hessische Landesregierung, vertreten durch das Wirtschaftsministerium, und gegen die Südliche Regionalversammlung auf Abänderung der Genehmigung geklagt. Das Land, weil im Landesentwicklungsplan eine derartige Gewerbeansiedlung nicht vorgesehen ist, und gegen die Regionalversammlung, weil sie zuständig ist für den regionalen Flächennutzungsplan, der aber auch erst demnächst beschlossen werden soll.
Teil dieses Flächennutzungsplans ist auch das Einzelhandelskonzept, dass sich unter anderem auch gegen die Verödung der Innenstädte wendet. Um das zu verhindern, soll bei Neuansiedlungen von Einzelhandel darauf geachtet werden, dass umliegende Geschäfte nicht über Gebühr beeinträchtigt werden. Die Grenze liegt dabei bei zehn Prozent umsatzbedingte Beeinträchtigung durch die Neuansiedlung.
Bad Vilbel hat daraufhin ein Gutachten anfertigen lassen, dass dies im Falle Segmüller auch bei einer angestrebten Verkaufsfläche von 3000 Quadratmeter für die Randsortimente nicht der Fall sein würde. Vor allem die Stadt Bad Homburg hatte dazu Bedenken angemeldet. Und diesen Bedenken hatte sich dann auch die Regionalversammlung angeschlossen. Das monierte die Kammer des Gießener Verwaltungsgerichtes.
Für das Gericht war das Gutachten schlüssig – und hätte in dem Bescheid stärker berücksichtigt werden müssen. Es schlug deshalb den beiden Seiten vor, doch einen Vergleich zu schließen. Denn die Kammer hatte die Chancen für den Ausgang des Verfahrens für beide Seiten mit Fünfzig-Fünfzig bezeichnet. Während das Ministerium dem Vergleichsangebot sofort zustimmte, – „wir hatten uns schon im Vorgespräch darauf geeinigt“, berichtete Bürgermeister Stöhr – und auch zusagte, in diesem Sinne auf die Gremien der Regionalversammlung einwirken zu wollen, tat letztere sich sehr schwer mit der Annahme des Vergleichs. Martin Herkströter, Präsident der Regionalversammlung, begründete auch warum: „Der regionale Flächennutzungsplan ist noch nicht einmal beschlossen, und mit ihm das Einzelhandelskonzept, da sollen wir schon erste Ausnahmen machen. Da kommen doch gleich Zweifel an dem gesamten Konzept auf.“
Als schließlich sich diese Seite zur Annahme des Vergleichs durchgerungen hatte, regten sich auf Seiten der Stadt Bad Vilbel Bedenken. In dem Bescheid vom März vergangenen Jahres war auch das Gebiet „Krebsschere“ mit aufgenommen worden. Wenn das Möbelhaus im Bebauungsgebiet „Im Schleid“ genehmigt würde, dann dürfte im angrenzenden Gebiet „Krebsschere“ kein großflächiger Einzelhandel zugelassen werden. Das Problem für Stöhr lag darin, dass er für dieses Gebiet bereits eine Bauvoranfrage beim Kreis wegen eines chinesischen Investors gestellt hat
Doch nach Rücksprache mit dem Justiziar des Kreistags, Ernst Meiß, waren auch diese Bedenken ausgeräumt. Denn auch wenn das chinesische Engagement im Quellenpark umgesetzt werden sollte – geplant ist dort ein Großhandelszentrum -, so verstößt dies nicht gegen den vom Regierungspräsidenten erlassenen Bescheid. Denn auch in diesem Fall bleibt es bei der ursprünglichen Planung von mehreren kleineren Einzelhandelsgeschäften.
Während der jetzt ausgehandelte Vergleich mit dem Wirtschaftsministerium sofort gültig wurde, behielt sich die Regionalversammlung den Vorbehalt der Genehmigung offen. Sie will sich spätestens im November damit befassen.