Bad Vilbel. Das Verwaltungsgericht Gießen hat im Streitverfahren zu den Äußerungen der politischen Opposition über den Bau der Bibliotheksbrücke (wir berichteten) in seinem schriftlichen Urteil auch den Akteneinsichtsausschuss kommentiert, aber dabei „anscheinend den Sachverhalt nicht begriffen, denn die Faktenlage ist eine andere“, betont Bürgermeister Dr. Thomas Stöhr in einer Stellungnahme zu dem Gießener Urteil.
„Faktisch nachweisbar ist, dass von Seiten der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Antrag vom 19. Oktober 2010 (115/10) betreffend ,Einsicht in die Kaufverträge Neue Mitte“ für den Akteneinsichtsausschuss einzig und allein beantragt wurde, lediglich Einsicht in den notariellen Kaufvertrag vom November 2009 zu erlangen. Nichts anderes wurde weder schriftlich noch mündlich beantragt“, stellt der Rathauschef klar .
Alles ordnungsgemäß
Auch im Akteneinsichtsausschuss selbst, der am 1. Februar 2011 tagte, sei nur die Einsicht in die Kaufverträge verlangt worden. Das Protokoll weise aus, dass die Mitglieder des Ausschusses Einsicht in den Kaufvertrag mit der Humanistischen Stiftung vom 11.November 2009 nahmen und alle Fragen der Ausschussmitglieder vom Bürgermeister beantwortet wurden.
„Es wurde somit an keiner Stelle und zu keiner Zeit, also weder beim Antrag zum Ausschuss noch im Ausschuss selbst, nach weiteren Akten zum Thema verlangt. Alle gewünschten Informationen wurden gegeben und vor allem der Kaufvertrag wurde ordnungsgemäß zur Einsicht ausgehändigt, was so auch von keinem Mitglied beanstandet wurde. Die Feststellung des Gerichts ist in dieser Hinsicht damit faktisch widerlegt“, erklärte das Bad Vilbeler Stadtoberhaupt abschließend. (sam)