Weil er ohne Genehmigung zwölf Bäume auf dem Gelände des Taunus-Brunnens fällen ließ, sind Naturschützer stocksauer auf den Besitzer. Der sagt: „Ich musste verhindern, dass die Bäume auf die Bahngleise stürzen.“
Karben. „Taunus-Brunnen“. In großen Lettern steht der Markenname auf dem geschwungenen Schild ander Fassade des alten Fabrikgebäudes. Jahrzehntelang verdeckte es dichtes Grün. Seit ein paar Wochen aber fängt sich daran der Blick von jedem, der über die Hauptzufahrt nach Karben hineinfährt. Dafür hat Norbert Kling gesorgt, der das 7100 Quadratmeter große Brunnenareal vor elf Monaten von der Stadt kaufte. Acht große Nadel- und vier große Laubbäume ließ Kling fällen.
Das erzürnt die Umweltschützer: „Es ist für den Nabu erschreckend, mit welcher Rücksichtslosigkeit“ Kling vorgegangen sei, sagt Nabu-Vorsitzender Jürgen Becker. Auch habe er ohne Genehmigung gefällt. Das bestätigt Michael Elsass, Sprecher des Wetteraukreises. „Bäume zu fällen“, das müsse dort im Außenbereich genehmigt werden. Das werde ein Bußgeldverfahren nach sich ziehen.
Norbert Kling hatte extra einen Baumgutachter beauftragt, der ihm versichert habe, dass die Fällung keiner Genehmigung bedürfe. „Das Grundstück liegt innerorts, das kann man an den Ortsschildern doch sehen.“ Auch sei er um die Fällungen nicht herumgekommen: „Bei den Bäumen drohte sich die Wurzelbasis zu lösen“, habe der Gutachter herausgefunden. So habe die Gefahr bestanden, dass die bis zu 20 Meter hohen Bäume entweder auf die denkmalgeschützte Halle stürzen oder auf die nur fünf Meter entfernte Strecke der Main- Weser-Bahn. „Als ich mit der Bahn darüber sprach, ist mir richtig schlecht geworden, welche Konsequenzen das haben könnte“, sagt Kling. „Da war eine schnelle Lösung nötig.“ Die Fällung, habe ihm die Behörde gesagt, wäre deshalb wohl genehmigungsfähig gewesen. (den)