Die Leistungssätze für Asylbewerber sind mit dem Existenzminimum unvereinbar. Zu diesem Urteil kam das Bundesverfassungsgericht Mitte Juli und gemahnte sofortige Änderung. Davon betroffen ist auch der Wetteraukreis
Wetteraukreis. Während der Gesetzgeber nun zu einer Neuregelung angewiesen ist, müssen zum 1. August die Geldsätze neu berechnet werden. Erster Kreisbeigeordneter Helmut Betschel-Pflügel befürwortet das Urteil und sichert zu, dass das Urteil zügig umgesetzt wird.Der Satz für einen alleinstehenden und allein erziehenden Erwachsenen der Regelbedarfsstufe 1 wird demnach von monatlich 225 Euro auf 346 Euro angehoben.
130 000 Betroffene
Das Gericht beschrieb die bisherigen Regelungen zu den Geldleistungen als „evident unzureichend“, waren sie doch“seit 1993 trotz erheblicher Preissteigerungen nicht verändert worden. Erster Kreisbeigeordneter und Sozialdezernent Helmut Betschel-Pflügel befürwortet die Entscheidung der Karlsruher Richter, durch die dem Gesetzgeber nun die Pflicht der Neuregelung zukommt.
Bis es soweit ist, soll es eine Übergangsregelung geben, „denn die Grundleistungen haben Existenz sichernde Bedeutung“, sagt Betschel-Pflügel. Ab dem 1. August müssen die Leistungen entsprechend SGB II und SBG XII berechnet werden. Bundesweit sind rund 130 000 Menschen betroffen, in der Wetterau sind es 389. Die Summe der Nachzahlung für sie beträgt für die Monate August bis Dezember unter 200 000 Euro. (sam)