Bad Vilbel. Der vom Stadtparlament beschlossene Bebauungsplan „Kinder- und Gemeinschaftshaus“ in Massenheim liegt gemäß der gesetzlichen Vorschriften zu jedermanns Einsicht bei der Stadtverwaltung im Fachdienst Planung und Stadtentwicklung, Friedberger Straße 6, aus. Um Terminvereinbarung, Telefon (06101) 60228, wird gebeten. Der Magistrat weist auf die laut Baugesetzbuch fristgerechte Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche hin.
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