Veröffentlicht am

Anleinpflicht

Schöneck. Die Gemeinde Schöneck bittet alle Hundebesitzer, ihre Tiere in der Brut- und Setzzeit in den Wäldern, Naturschutzgebieten, Landschaftsschutzgebieten und geschützten Landschaftsbestandteilen anzuleinen. Die Anleinpflicht gilt während der Setz- und Brutzeit vom 15. März bis 30. Juni jeden Jahres. Die betroffenen Gebiete und der Zeitraum sind in der Satzung der Gemeinde über den Leinenzwang für Hunde festgelegt. Der Satzungstext und der dazugehörige Plan kann auf der Homepage www. schoeneck.de eingesehen werden. Darüber hinaus liegt in den Rathäusern eine Infobroschüre für Hundebesitzer aus, welche neben den besonders geschützten Gebieten auch die Standorte der vorhandenen Hundetütenspender mit Hundetoilette grafisch darstellt. (cwi)