Usinger Land. Die Überprüfung des Einkommens für Kindergeld und Kinderfreibeträge entfällt bei volljährigen Kindern unter 25 Jahren.
Mit dem 1. Januar beginnt der stufenweise Einstieg in die Rente mit 67 – und zwar für alle, die 1947 geboren wurden und somit im Laufe des Jahres 65 werden. Sie müssen einen Monat länger arbeiten, um eine abschlagsfreie Rente zu bekommen.
Um berufstätigen Frauen und Männern die Vereinbarkeit von Beruf und Pflege zu erleichtern, tritt am 1. Januar das Familienpflegezeitgesetz in Kraft. Die Familienpflegezeit soll es pflegenden Angehörigen ermöglichen, ihre Arbeitszeit zu reduzieren. Beschäftigte können über einen Zeitraum von maximal zwei Jahren ihre Arbeitszeit auf bis zu 15 Stunden verringern – wenn der Arbeitgeber zustimmt. Um die Einkommenseinbußen abzufedern, erhalten sie eine Lohnaufstockung.
Der Wechsel eines Strom- und Gasanbieters darf künftig höchstens noch drei Wochen dauern. Damit die Unternehmen diese Anforderung erfüllen können, räumt die Bundesnetzagentur ihnen eine Frist bis zum 1. April ein. Danach kann die Versorgung des Kunden durch den neuen Anbieter an jedem beliebigen Werktag beginnen – und nicht mehr erst zum 1. des nächsten Monats. Von Februar 2012 an müssen Stromanbieter außerdem in Rechnungen umfassender informieren und über ihren Verbrauch aufklären. Zum Beispiel mit Grafiken, aus denen hervorgeht, wie sich der eigene Verbrauch zu dem vergleichbarer Haushalte verhält.
Autofahrer müssen sich auf eine striktere Verfolgung von Regelverstößen im Ausland gefasst machen. Auch in den noch fehlenden EU-Ländern – Italien, Griechenland, Irland und Belgien – ist die grenzüberschreitende Vollstreckung von Bußgeldern nun möglich.
In diesem Jahr verschärfen einige deutsche Städte ihre Vorschriften für ihre Umweltzonen. In Frankfurt dürfen nur noch Autos mit grüner Schadstoffplakette in die Innenstadt fahren. Wer ohne fährt, riskiert ein Bußgeld von 40 Euro und einen Punkt in Flensburg.
Verkehrssünder verlieren ihre Punkte in Flensburg zukünftig automatisch nach drei Jahren. Auch dann, wenn sie innerhalb dieser Zeit weitere Punkte gesammelt haben.
Die Rückdatierung bei der Hauptuntersuchung (HU) entfällt zukünftig. Wird ein HU-Termin etwa um zwei Monate überzogen, werden diese dann nicht mehr von den 24 Monaten abgezogen, die bis zur nächsten Prüfung vorgesehen sind. Fahrzeugbesitzer, die die HU-Frist um mehr als zwei Monate überschreiten, müssen nun jedoch 20 Prozent Aufschlag auf die normale Prüfgebühr bezahlen.
Thema Zahnersatz: Gesetzlich Versicherte müssen jetzt für Kronen, Brücken und Prothesen mehr zuzahlen. Die Krankenkasse übernimmt nur die Kosten für die Regelversorgung, alle anderen Behandlungen kann der Zahnarzt nach der neuen Gebührenordnung abrechnen.
Wer eine Renten- oder Lebensversicherung abschließt, muss sich künftig mit einem Garantiezins von nur noch 1,75 statt bisher 2,25 Prozent zufriedengeben.