Zum Thema Fluglärm erreichte uns nachfolgende Leserzuschrift:
Was Herr König von anderen fordert, nämlich das persönliche Lärmempfinden nicht zum Maßstab aller Vilbeler zu machen, sollte er auch selbst beherzigen.
Die Fakten. Im März 2011 wurde der sog. nördliche Gegenanflug auf den Flughafen um ca. 2,7 km nach Norden verschoben und die Flughöhen wurden deutlich abgesenkt. In Bad Vilbel hat die Zahl der Überflüge keineswegs wieder abgenommen, wir hatten in letzter Zeit nur öfter Westwind. Bei Westwind führt „nur“ der nördliche Gegenanflug über Bad Vilbel. Dieser darf seit der Änderung über Bad Vilbel bis zu 4 000 Fuß (ca. 1 200 m) tief erfolgen. Seit Inbetriebnahme der neuen Landebahn wird der Gegenanflug auf 5 000 Fuß (ca. 1 500 m) Mindesthöhe geführt, hierbei handelt es sich jedoch nur um eine freiwillige Maßnahme der Deutschen Flugsicherung (DFS). Der Gegenanflug kann also nach den geltenden Vorschriften jederzeit wieder auf 4000 Fuß abgesenkt werden.
Der Planfeststellungsbeschluss zum Flughafenausbau sieht vor, dass sich die Zahl der Flugbewegungen bis zum Jahr 2020 noch um ca. 50 Prozent erhöht (auf insgesamt 701 000 jährlich bzw. 126 pro Stunde). Die DFS erklärte bei der Sitzung der Verkehrskommission der Stadt Bad Vilbel, dass eine Zunahme der Flugbewegungen grundsätzlich eine Absenkung der Flughöhe zur Folge hat. Es ist also damit zu rechnen, dass mit der Zunahme des Flugverkehrs die tatsächliche Höhe des Gegenanflugs auch wieder auf 4 000 Fuß abgesenkt werden wird.
Völlig anders als bei Westwind stellt sich die Situation bei Ostwind dar, der besonders oft bei Schönwetterlagen vorherrscht (ca. ein Viertel des Jahres). Hier wird zusätzlich zum nördlichen Gegenanflug noch der sog. „Abflug 07 lang“ über Bad Vilbel geführt. Die Besonderheit liegt darin, dass der Abflug erst in Bad Vilbel den Gegenanflug unterkreuzen muss, ehe die Flieger steigen dürfen. Ein abfliegendes Flugzeug muss laut DFS immer mindestens 1 000 Fuß (ca. 300 m) Höhenabstand zu einem anfliegenden Flugzeug halten, so dass die startenden Maschinen Bad Vilbel derzeit in einer Mindesthöhe von ca. 1 200 m überfliegen, unter den landenden Maschinen hindurch. Wenn der Gegenanflug wieder in 1 200 m Höhe erfolgen würde, müssten die anfliegenden Maschinen entsprechend tiefer geführt werden.
Bei Ostwind ist es jetzt schon laut. Noch lauter wird es im Sommer werden. Wenn der Luftdruck höher ist, wie oft im Sommer, wird der Schall besser übertragen. Außerdem benötigen die Flugzeuge bei hohem Luftdruck mehr Schub, um aufzusteigen. Auch das führt zu einer höheren Geräuschbelastung.
Vorschläge. Was kann man tun gegen den Lärm? Es sollte hier keine Denkverbote geben. Der Planfeststellungsbeschluss könnte auch wieder geändert werden. Die Praxis zeigt deutlich, dass der Fluglärm für viele Menschen, gerade für solche mit Vorerkrankungen, eine unzumutbare Belastung darstellt, die sie in ihrer Lebensqualität stark einschränkt. Hinzu kommt noch die nicht zu unterschätzende Schadstoffbelastung durch Hunderte von Überflügen täglich. Überprüft werden sollte auch, ob die von der DFS propagierte „Demokratisierung des Lärms“, also die gleichmäßige Verteilung des Lärms im gesamten Rhein-Main-Gebiet, wirklich die beste Lösung ist, da sie zur Folge hat, dass es für die Menschen, die sich von Fluglärm gestört fühlen,überhaupt keine Rückzugsräume mehr gibt.
Rechtsanwältin Bettina Brück,
Bad Vilbel
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