Das Verwaltungsgericht Hessen hat für die Zeit von 23 Uhr bis 5 Uhr in der Früh ein Nachtflugverbot für den Frankfurter Rhein-Main-Flughafen verhängt. Zurzeit finden rund 51 Starts und Landungen in diesem Zeitraum statt. Ab dem Winterflugplan (30. Oktober) sollten bis vor dem Urteil durchschnittlich 17 erlaubt sein.
Bad Vilbel. „Das ist prima für die betroffenen Gemeinden – uns hilft das Nachtflugverbot aber leider nicht“, kommentiert Ronald Kasten das Urteil des hessischen Verwaltungsgerichtshofs. Der Sprecher der Bad Vilbeler Bürgerinitiative gegen Fluglärm hält die Ruhe-Regelung von 23 bis 5 Uhr für unzureichend.
„Hier in Bad Vilbel fängt der Lärm erst ab 5 Uhr an – wir möchten ein Nachtflugverbot bis 6 Uhr“, fordert Kasten. „Dann hätten wir endlich auch hier Ruhe!“ Als Hintergrund erklärt Kasten, dass die Flugzeuge nachts zwischen 23 Uhr und 5 Uhr andere Routen als tagsüber fliegen – und in Bad Vilbel zumindest in diesem Zeitfenster relative Ruhe herrsche. „Die ist aber um 5 Uhr morgens vorbei“, erklärt der BI-Sprecher mit Hinweis auf den ab dann geltenden Tagflugbetrieb. Er und seine Mitstreiter wollen sich daher weiter für eine Anhebung der Flughöhe und damit weniger Lärm einsetzen.
In diese Kerbe haut auch Nidderaus Bürgermeister Gerhard Schultheiß (SPD), dessen Stadt seit der Flugroutenänderung im März deutlich häufiger überflogen wird. „Es ist schon sehr ärgerlich, wenn man gerade am Wochenende teilweise schon um 4.30 Uhr von Fliegern geweckt wird!“
Der Bürgermeister wartet nun aber erst einmal das nächstinstanzliche Urteil vorm Bundesverwaltungsgericht in Leipzig ab, mit dem im Januar gerechnet wird. Für Schultheis steht aber fest: „Je weniger Nachtflüge, umso besser! Schließlich haben auch wir hier in Nidderau Anspruch auf Ruhe!“
Als „Schritt in die richtige Richtung“ bewertet der für den Main-Kinzig- und den Wetteraukreis zuständige Bundestagsabgeordnete Peter Tauber (CDU) das Urteil. Es sei ein klares Signal an die Politik, den Lärmschutz umzusetzen. Tauber befürchtet allerdings, dass das Bundesverwaltungsgericht das hessische Urteil wieder kippen könnte – und dann unbegrenzt Nachtflüge möglich wären. (fnp)