Bad Vilbel. In der Regel funktioniert das Miteinander von Mensch und Hund zwar reibungslos, doch wenige verantwortungs- und rücksichtslose Hundeführer auf der einen, aber auch überängstlich reagierende Zeitgenossen auf der anderen Seite machen es erforderlich, dass der deutsche Paragrafendschungel um Regelungen über das Führen von Hunden bereichert wird. Die Stadt Bad Vilbel hat es sich mit ihrer „Gefahrenabwehrverordnung im Hinblick auf das Halten und Führen von Hunden“ – so die offizielle Bezeichnung – nicht leicht gemacht.
Die Ortsbeiräte und die Bürger wurden einbezogen, um nachvollziehbare Regelungen zu finden. Insbesondere der Ortsbeirat Dortelweil hat intensiv auch über neue Wege nachgedacht. So wurde auf Anregung der Grünen eine zeitweise geltende Anleinpflicht auf Schulwegen und ihre Aufhebung zu morgendlichen und abendlichen Gassizeiten diskutiert.
Auch ein eingezäunter Hundeplatz war unter Hinweis auf ein entsprechendes Gelände in Massenheim beantragt worden. Tatsächlich handelt es sich um eine eingezäunte Reservefläche zur Erweiterung des Friedhofs, wo Hunde ausgelassen miteinander toben. Im Haupt- und Finanzausschuss erklärte Bürgermeister Thomas Stöhr, dass diese Nutzung lediglich bürgerfreundlich und „unbürokratisch“ geduldet wird. Die Modelle der Grünen fanden bei den anderen Fraktionen keine Unterstützung.
Generelle Anleinpflicht herrscht somit grundsätzlich auf allen Geh- und Fußwegen innerhalb geschlossener Bebauung, in allen öffentlichen Anlagen sowie im Wald. Wichtiger Hinweis zum Stadtwald: Der Leinenzwang gilt auch für alle Wege drum herum.
Ausdrücklich wird darauf verwiesen, dass im Kurpark und im Burgpark nur angeleinte Hunde spazieren gehen dürfen. Dasselbe gilt für die Grünanlagen rund um den Ritterweiher und den Abenteuerspielplatz im Berkersheimer Weg. Auf dem Heilsberg besteht Leinenzwang in der gesamten Adolf-Freudenberg-Anlage sowie im Plattenweg zwischen der Alten Frankfurter Straße über den Breslauer Weg, den Schlesienring und den Wetterauer Weg hinweg bis zum Pommernweg.
Relativ einfach ist der Geltungsbereich für den Leinenzwang in Massenheim entlang des Erlenbachs zu umreißen: Die Aue rechts des Baches oberhalb der Friedhofsbrücke bis zum Steg am Sportplatz und links des Baches unterhalb der Brücke bis zum Schützenhaus. Ebenso klar sind die Flächen in Gronau. Dort sind es der Kerbplatz an der Nidda sowie die Grünanlage östlich des Dorfelder Weges.
Etwas komplizierter wird’s in Dortelweil. Dort ist zunächst das große Gebiet „Am Kies“ entlang der Nidda zwischen der sogenannten „Bodirsky-Brücke“ und dem Neuen Dorf in den Leinenzwang einbezogen. Sodann gilt er in den Grünstreifen entlang des Nieder-Erlenbacher Weges zwischen Willy-Brandt-Straße und Konrad-Adenauer-Allee, entlang des Kloppenheimer Weges von der Willy-Brandt-Straße bis zur Fußwegkreuzung Mozart-/Bruckner-Straße, entlang des Speierlingweges vom Kindergarten an der Willy-Brandt-Straße bis zur B 3 einschließlich Mozartkopf sowie auf dem Fußweg entlang der B 3 zwischen Speierlingweg und Kloppenheimer Weg.
Wer seinen Hund unangeleint laufen und sich erwischen lässt, muss mit einem Bußgeld von mindestens fünf Euro rechnen. Je nach Schwere des Verstoßes kann es im Wiederholungsfall bis auf 5000 Euro gesteigert werden. Der Haupt- und Finanzausschuss hat die Verordnung einstimmig abgesegnet.