Bad Vilbel. Die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen beantragt die Aufhebung des Beschlusses des Ortsbeirates (OB) Dortelweil zur nichtöffentlichen Beratung zur „Verwendung des Erlöses aus dem Verkauf des Hohemarkwaldes“ vom 16. April 2008.
„Der Ortsbeirat fasst seine Beschlüsse grundsätzlich in öffentlicher Sitzung, um die demokratische Kontrolle zu gewährleisten. Er kann für einzelne Angelegenheiten die Öffentlichkeit ausschließen, wenn aus Gründen des allgemeinen Wohls oder zum Schutz berechtigter Interessen Einzelner die Vertraulichkeit gewahrt bleiben muss“, heißt es zur Begründung. Ein genereller Ausschluss der Öffentlichkeit bei der Beratung und Beschlussfassung über die Vergabe öffentlicher Gelder an öffentliche und gemeinnützige Vereine sei nach Ansicht der Grünen-Fraktion unvereinbar mit der Hessischen Gemeindeordnung (HGO).
Die Grünen vertreten die Auffassung, dass die Nichtöffentlichkeit der Beratungen zu besonderen Tagesordnungspunkten nach der HGO gemäß Paragraf 52 jeweils auf Antrag erneut beschlossen werden müsse. Der Ausschluss der Öffentlichkeit stelle demnach die Ausnahme dar. Hierbei ist auch zu prüfen, inwieweit überhaupt die Voraussetzungen für eine nichtöffentliche Beratung gegeben sind. Dies könne sich bei der Vergabe von öffentlichen Fördermitteln und Geldern an ebenso öffentliche wie gemeinnützige Vereine durchaus als rechtlich problematisch darstellen, meinen die Grünen.Problematisch sei nach der HGO ebenfalls die Tatsache zu werten, dass Mandatsträger oft auch Funktionsträger in Vorständen örtlicher Vereine sind oder zu diesen in persönlichen und privaten Beziehungen stehen können. Der Ausschluss der Öffentlichkeit – und einhergehend damit auch ein faktisches Verbot der Öffentlichkeitsarbeit der Parteien – könne zudem laut Grünen zu dem Eindruck führen, der Bürger könne je nach Belieben bei öffentlichen Sitzungen ausgeschlossen oder zugelassen werden. (sam)