Niederdorfelden. Als Grund für den neuen Wahlgang nannte Pipa einen Verstoß gegen eine juristische Formalie in der Kreistagssitzung vom 26. August. Nach der Hessischen Landkreisordnung (HKO) darf nämlich während der Debatte über die Bewerber für das Amt des Kreisbeigeordneten weder der Kandidat selbst, noch einer seiner Angehörigen anwesend sein. Dazu gehört auch, dass die Übertragung der Debatte nach außen unterbunden werden muss. Auch wenn es sich nur um eine reine Formalie handele, so der Landrat, mache doch ein Verstoß dagegen die Wahl rechtswidrig.
Die CDU hatte unmittelbar nach der Wahl Zachs zum Kreisbeigeordneten darauf hingewiesen, dass die Lautsprecher im Foyer angestellt blieben. Zudem habe Zachs Ehefrau Ursule Conen, selbst Kreistagsmitglied, die Debatte im Plenarsaal verfolgt.
Formal besteht bei einem Verstoß Klagemöglichkeit bis sechs Monate nach dem Wahltag. Solange darf nach Pipas Auffassung aber keine Unklarheit herrschen. „Da ich am 1. November die dringenden Aufgaben des Kreises angehen möchte, habe ich selbst für Klarheit gesorgt und der Wahl widersprochen“, erklärte Pipa. (jwn)