Bad Vilbel. Mit einstimmigen Beschlüssen zu den Bebauungsplänen (B-Plänen) für das Fischer-Schädler-Gelände zwischen Kasseler und Homburger Straße, das Ströbel-Areal in der Frankfurter Straße und das Schwimmbad hinter dem Schulzentrum hat das Parlament wichtige Weichen zur Stadtentwicklung gestellt.
Prinzipiell ist keines der Vorhaben strittig. Doch der knapp 17 Hektar große Geltungsbereich des Bebauungsplans für das Bad zwischen der Einmündung der Straße am Sportfeld in die Homburger Straße und der Ecke, wo das Berufsförderungswerk Am mittleren Riedweg an die B 3 stößt, ist den Grünen zu groß. Sie forderten, das Dreieck entlang der B 3 bis zur Abfahrt Vilbel hinter dem Berufsförderungswerk heraus zu nehmen.
Für die Baulandumlegung werde das gesamte Gebiet benötigt, erklärte Bürgermeister Thomas Stöhr (CDU). Die Stadt habe zwar Optionen auf Grundstücke, doch sie sei nicht Eigentümerin. CDU-Fraktionschef Josef Maetz warnte, dass „durch fehlende Möglichkeiten beim Grundstückstausch das ganze Projekt zerstört“ werden könnte. Auch für die SPD-Fraktion sei die „Einschränkung nicht nachvollziehbar“, erklärte deren Vorsitzender Rainer Fich. Er erkundigte sich nach dem Zeitplan für das Kombibad. Exakte Fristen konnte der Bürgermeister wegen des komplexen Verfahrens nicht nennen. Der erste Schritt sei das Ja des Parlaments, damit beim Regierungspräsidenten und Planungsverband die Änderung des Gebietes, das bisher landwirtschaftliche Fläche ist, beantragt werden könne. Dafür habe er positive Signale erhalten. Das Investitionsprogramm beinhalte ab 2012 Mittel für Grundstücksankäufe. Der Antrag der Grünen wurde von allen anderen Fraktionen abgelehnt. Bei Grünen-Enthaltung beschloss das Parlament einstimmig die Aufstellung. Kein Diskussionsbedarf herrschte beim Fischer-Schädler-Beschluss.
Vor dem Beschluss für das Ströbel-Areal machte Werner Neuss darauf aufmerksam, in diesem Bereich der Frankfurter Straße lägen künftig mehrere Tiefgaragen-Ein- und Ausfahrten. Auf deren Lage müsse geachtet werden. Bürgermeister Stöhr stimmte zu: „Aber im Offenlagebeschluss können wir die Ausfahrt noch nicht auf den Meter genau festlegen.“ (bep)