Bad Vilbel. Vor dem Frankfurter Amtsgericht erlebte Stadtrat Jörg Frank (CDU) eine Niederlage: Er darf laut Urteil nicht länger behaupten, der Ex-Jugendbetreuer der Gronauer Feuerwehr, Georg W.*, habe sich beim Geschlechtsverkehr mit Mitgliedern der Feuerwehr filmen lassen.
Mit seiner Unterlassungsklage gegen Frank setzte sich Georg W. damit in vollem Umfang durch. Sollte es doch noch einmal zu der angefochtenen Äußerung kommen, erwarten Frank harsche Sanktionen: Ein Ordnungsgeld von bis zu 50 000 Euro oder – ersatzweise – sogar bis zu sechs Monaten Ordnungshaft, wurde von Amtsrichterin Kerstin Menne verfügt.
Zum Verkündungstermin war lediglich der klagende Ex-Feuerwehrmann erschienen, nicht aber der Bad Vilbeler Kommunalpolitiker.
Die Richterin verzichtete daher auf eine detaillierte Urteilsbegründung und verwies stattdessen auf die schriftlich fixierten Entscheidungsgründe, die beiden Parteien im Folgenden zugestellt werden sollen. Hintergrund des Prozesses war das Begehren des Klägers, in die Dortelweiler Feuerwehr aufgenommen zu werden.
Aus der Gronauer Feuerwehr war W. seinerzeit ausgeschieden, nachdem es zu einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des sexuellen Missbrauchs gekommen war. Das Verfahren wurde von der Staatsanwaltschaft jedoch eingestellt.
Gleichwohl wurde der Aufnahmeantrag negativ beschieden. Die Kommandanten aller Bad Vilbeler Feuerwehren waren sich einig, W. nicht mehr aufzunehmen. Auch wenn aus dem Strafverfahren nichts geworden sei, sei nicht von einem gedeihlichen Miteinander auszugehen, hieß es.
Schließlich schaltete sich der im Magistrat für den Brandschutz zuständige Frank ein. In einem Schreiben an den Widerspruchsausschuss machte Frank schließlich die vor Gericht angefochtene Äußerung. Eigentlich hätte es bereits in einem ersten Verhandlungstermin Anfang Oktober zu einer Einigung kommen können. Der Christdemokrat Jörg Frank war sich nämlich im Klaren darüber, mit seiner Äußerung über die sexuellen Neigungen des Klägers etwas übers Ziel hinausgeschossen zu sein. „Den Ablehnungsbescheid ändern wir natürlich ab.“ W. aber weigerte sich damals, auf die Bedingung Franks einzugehen und die Strafanzeige gegen ihn zurückzunehmen. Ob W. tatsächlich noch eine Zukunft bei einer der Bad Vilbeler Wehren haben wird, steht in den Sternen. Die Rechtmäßigkeit des ablehnenden Bescheides stand in dem Prozess nicht zur Debatte.
* Name von der Redaktion geändert