Bad Vilbel. Die angekündigten Aufnahmen von „Google Street View“ in der Wetterau können von der Stadt nicht verboten werden. Doch jeder kann der Veröffentlichung von Aufnahmen der eigenen Person, des eigenen Fahrzeugs und selbst bewohnten oder genutzten Gebäuden widersprechen – bereits vor Veröffentlichung der Daten.
Die lückenlose Aufnahme von Straßen und Häusern samt Menschen und Fahrzeugen von Google Street View wird nach Einschätzung des Regierungspräsidiums den Wetteraukreis voraussichtlich erreichen, sobald besseres Wetter herrscht. Ab November sollen die Bilder dann im Internet frei zugänglich sein. Das hat Bürgermeister Thomas Stöhr erfahren, als er aufgrund einer Anfrage der SPD zu diesem Thema nachgefragt hat. Google habe sich verpflichtet, alle Gesichter und Autokennzeichen automatisch unkenntlich zu machen. Außerdem informiere das Unternehmen auf seiner eigenen Homepage über die Widerspruchsmöglichkeiten. Da es ausschließlich um die Wahrung von Persönlichkeitsrechten geht, könnten sie nicht von juristischen Personen und Gebietskörperschaften eingefordert werden. Lediglich natürliche, lebende Personen könnten sie für sich selbst geltend machen.
Stöhr gab zu bedenken, dass die Sache nicht nur negative Seiten habe: „Es kann durchaus auch ein Interesse geben, dass unsere öffentlichen Gebäude zumindest dargestellt werden.“ So nannte er „touristische Gründe, aber auch solche der Bürgerinformation“. (bep)
Über den Schutz der Persönlichkeitsrechte im Zusammenhang mit Google Street View informiert das Regierungspräsidiums im Internet unter „www.rp-darmstad.hessen.de.“