Bad Vilbel/Karben. Mit einem blauen Auge können Bad Vilbels Bürgermeister Thomas Stöhr (CDU) und der Karbener Umweltamtsleiter Thomas Adam aus dem Ermittlungsverfahren zur umstrittenen Gronauer Erddeponie davonkommen.
Die Frankfurter Staatsanwaltschaft bietet den beiden an, gegen die Zahlung von Geldauflagen auf Anklagen zu verzichten. So sei Stöhr dies gegen Zahlung von 4000 Euro angeboten worden, Adam gegen Zahlung von 2600 Euro, berichtet die Sprecherin der Staatsanwaltschaft, Doris Möller-Scheu.
„Wir haben einen hinreichenden Tatverdacht“, erklärt die Oberstaatsanwältin. Jedoch seien die Vorwürfe nicht so schwerwiegend, dass sie zwingend einer Verurteilung bedürften. Laut jüngster Gutachten des Regierungspräsidiums Gießen habe sich ergeben, dass die mit offenbar erheblich mehr Erde verfüllte Deponie im heutigen Zustand belassen werden könne. Es seien laut dieses Gutachtens „keine Schadstoffe in den Boden eingebracht“ worden. „Daher muss man das nicht über eine Anklage laufen lassen“, so Doris Möller-Scheu. Sollten Stöhr und Adam die Geldauflage nicht zahlen, werde Anklage erhoben. Hingegen sei die Einstellung des Verfahren „keine Schuldfeststellung im strafrechtlichen Sinn“, erläutert die Oberstaatsanwältin.
Ob er das Angebot annimmt, mochte Thomas Stöhr noch nicht sagen. Er kündigte eine öffentliche Erklärung an, sobald ihm Schriftliches von der Staatsanwaltschaft vorliege. Thomas Adam will laut Aussage seines Rechtsanwalts die Geldauflage zahlen.
Gänzlich aus dem Schneider ist bereits der ehemalige Bad Vilbeler Stadtbaurat Dieter Peters (parteilos). Wegen geringer Schuld sei das Verfahren gegen ihn ohne Auflagen eingestellt worden, berichtet Möller-Scheu.
Offen sei noch, wie mit den Ermittlungsverfahren gegen Ex-Rathauschef Günter Biwer (CDU) und den Leiter des Bad Vilbeler Liegenschaftsamts, Albrecht Kliem, verfahren werde. Hier soll laut Doris Möller-Scheu in den kommenden Wochen eine Entscheidung fallen. (den)