Niederdorfelden. Das Verwaltungsgericht Frankfurt hat das Bürgerbegehren gegen die Errichtung von Windkraftanlagen für unzulässig erklärt. Das berichtete Bürgermeister Matthias Zach (Grüne). „Das Gericht teilt damit meine Rechtsauffassung“, freute sich Zach.
Der Streit um die drei geplanten Windräder entlang der Regionalparkroute „Hohe Straße“ in Niederdorfelden tobt schon seit 2007. Dabei geht es nicht um die grundsätzliche Frage, ob Windräder gebaut werden sollen.
Die CDU sowie eine Bürgerinitiative störten sich vielmehr an dem städtebaulichen Vertrag, den die Gemeinde mit dem Investor Windpark Niederdorfelden schließen möchte. Die CDU startete eine Unterschriftenaktion, mit der ein Bürgerbegehren gegen die geplanten Windräder angestoßen werden sollte. 300 gültige Unterschriften wären dafür benötigt worden, 542 kamen schnell zusammen. Zach hatte mehrfach betont, dass nach seinem Demokratieverständnis Bürger das Recht hätten, eine Entscheidung der Gemeindevertretung mit einem Bürgerentscheid in Frage zu stellen. Im konkreten Fall wehrte er sich trotzdem dagegen, weil aus seiner Sicht die Frage, die zum Bürgerentscheid führen sollte, nicht eindeutig formuliert war – eine Ansicht, die das Verwaltungsgericht ihm nun bestätigt habe.
Die CDU versuchte das Problem der Fragestellung zu umschiffen, indem sie diese für das eigentliche Bürgerbegehren kurzerhand leicht umformulierte. Eine nachträgliche redaktionelle Änderung der Fragestellung ist durchaus rechtens, eine inhaltliche Änderung jedoch nicht. Und eine solche sah Bürgermeister Zach in der Umformulierung. Deshalb legte er gegen den Beschluss der Gemeindevertretung, das Bürgerbegehren für zulässig zu erklären, Widerspruch ein. Gegen diesen Widerspruch wiederum klagte die Gemeindevertretung vor dem Verwaltungsgericht – und scheiterte.
„Unser Thema ist vor Gericht nicht ausreichend gewürdigt worden, der Richter hat es zum Beispiel abgelehnt, meinen Sachvortrag zu hören“, sagt Marcus Danz von der Bürgerinitiative. Er zeigt sich enttäuscht, dass Zach nicht bereit ist, den Vertrag mit dem Investor nachzubessern. (zlp)