Bad Vilbel. In einem entrüsteten Schreiben an die Presse und an Stadtverordnete beschuldigte Uwe Wittstock im Namen von acht Klägerfamilien am Sonntag den Bürgermeister, Auflagen des Verwaltungsgerichts zu missachten. Stöhr selbst habe am 25. März die richterlichen Auflagen für eine Fristverlängerung bestätigt, wonach bis zum rechtskräftigen Abschluss des von acht Anwohnern veranlassten Eilverfahrens gegen den Bebauungsplan „Taunusblick“ (im Volksmund Ami-Wiese) „keinerlei Vollzugsmaßnahmen durchgeführt werden“. Dennoch hätten in der vergangenen Woche Baufahrzeuge Arbeiten vorgenommen.
„Den angeblichen Wortbruch hat sich Herr Wittstock ausgedacht“, entgegnete Dr. Stöhr am Montag in seiner Erwiderung. Auf der Ami-Wiese seien Ende März sämtliche Bauarbeiten am Regenrückhaltebecken eingestellt worden. Das beobachtete Spezialfahrzeug sei am 4. Mai nicht auf die Ami-Wiese gefahren, um Bau- oder Erschließungsmaßnahmen voranzutreiben, sondern um eine Bohrung zur Bodenuntersuchung vorzunehmen. „Es wurde nur etwas Erde entnommen, um Klarheit über die Erdschichten zu erhalten, wie es der Öffentlichkeit zugesagt wurde“, erklärt der Bürgermeister. Der Auftrag sei lange vor dem 25. März erteilt worden. Doch der Bodengutachter habe warten müssen, bis ihm das notwendige Spezialfahrzeug zur Verfügung stand.
„Leider hat der Gutachter versäumt, diese Bohrung vorher dem Stadtbauamt anzuzeigen, wie es üblich ist“, bedauert Stöhr. „Wir hätten dann die Bürger informieren können und die ganze Aufregung wäre entbehrlich gewesen.“ Als Tatsache bleibe festzuhalten, dass die Bohrung den Zustand der Ami-Wiese nicht verändert habe. Von einer „Vollstreckungsmaßnahme“ könne daher keine Rede sein.
Der Bürgermeister äußert sich auch zu einem Seitenhieb in Wittstocks Schreiben, das Eilverfahren habe „die Stadt schnell in Verlegenheit gebracht“ und sie habe eine Fristverlängerung beantragen müssen, um ihre Argumente für die Bebauung der Ami-Wiese vorbringen zu können. Dies sei „Quatsch“, so Stöhr, denn auch die Gegenseite habe mittlerweile Fristverlängerung beantragt. Nach Wittstocks Logik müssten nun die Kläger in Verlegenheit sein. Vielmehr sei es so, dass sich „die Anwohner monatelang auf die Klageschrift vorbereitet haben. Da wäre es fahrlässig, die Erwiderung der Bürgerschaft oberflächlich ausfallen zu lassen“. Dies wäre „nicht im Interesse der vielen Bürger, die sich eine Sporthalle, Jugendräume, ein attraktives Baugebiet und eine bessere Infrastruktur wünschen“.
Diese Erklärungen des Bürgermeisters überzeugten BI-Sprecher Wittstock allerdings nicht. Stöhr betreibe „juristische Haarspaltereien“, wenn er zwischen „Bau- und Erschließungsmaßnahmen“ einerseits und einer „Bohrung zur Bodenuntersuchung“ andererseits unterscheide, die keine „Vollzugsmaßnahme“ sei. Der Bürgermeister sollte nicht glauben, dass man sich Sand in die Augen streuen lasse. Wittstock: „Die Bohrung wäre nicht vorgenommen worden, wenn nicht auf der Amiwiese gebaut werden sollte.“