Veröffentlicht am

CDU will Begradigung der B 521 – Autofahrer müssen sich gedulden: Erster Spatenstich frühestens in vier Jahren

Nidderau. Auf eine eilige Lösung für den Unfallschwerpunkt auf der Bundesstraße 521 in Höhe des Ortsteils Eichen drängt erneut die örtliche CDU. Deshalb hatte die Nidderauer CDU-Fraktion das Amt für Straßen- und Verkehrswesen (ASV) Gelnhausen aufgefordert, „die Planung für den Ausbau der Streckenführung in diesem Teil der Bundesstraße schnellstmöglich voranzutreiben“. Dies solle auf der Basis des Stadtverordnetenbeschlusses aus dem Jahr 2005 geschehen, der eine „große Lösung“ des Problems vorsieht. Denn dieses Straßenstück steht bereits seit mehr als zehn Jahren im Fokus der Stadtverordnetenversammlung.

So erging im Jahre 1997 der erste Beschluss zur Entschärfung der Streckenführung, die so genannte kleine Lösung. Im Jahr 2005 wurde dann der Beschluss zur großen Lösung gefasst. Danach soll die Bundesstraße in diesem Bereich nicht nur „entschärft“, also begradigt werden. Sondern es solle auch eine Verlegung des Streckenabschnitts um knapp 100 Meter in Richtung Erbstadt erfolgen. Die Stadtverordnetenversammlung war damals der Ansicht, dass nur eine umfassende Maßnahme zur Vermeidung der Unfälle beitragen könne.

Das sieht das ASV Gelnhausen allerdings anders. „Unser Auftrag lautet weiterhin, die Planung nach der kleinen Lösung, also nur die teilweise Begradigung der Bundesstraße, durchführen zu lassen“, so der ASV-Sprecher, Helmut Klein.

Grund dafür ist, dass der Bund als Baulastträger bei Bundesstraßen allein die Aufträge an das ASV erteile und auch den Umfang der Maßnahmen bestimme. Die Stadt könne Wünsche äußern. Das heiße aber noch lange nicht, dass die vom Bund auch akzeptiert würden.

Voraussichtlich gingen noch vier bis fünf Jahre bis zum ersten Spatenstich und der Umsetzung der Planung ins Land. Denn auch, wenn es sich bei der geplanten Maßnahme nur um die „kleine Lösung“ handele, so liege sie trotzdem nur in der mittelfristigen Planung. Der Grund dafür sei im Rückgang der Unfallhäufigkeit zu sehen, denn so viele Unfälle wie im Jahr 2002, als sogar Schwerverletzte zu beklagen waren, mussten in den späteren Jahren nicht mehr verzeichnet werden.

Zurzeit jedenfalls würden die „landschaftspflegerische Untersuchung“ und „Sicherheitsüberlegungen“ der Sachverständigen in die Planung eingearbeitet. Und zwar auf Grundlage des ersten Beschlusses, also der kleinen Lösung. (jwn)