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Informationen rund um die Briefwahl

Schöneck. (pm) Wer in einem Wählerverzeichnis eingetragen ist, erhalte bis zum 2. Februar eine Wahlbenachrichtigung, informiert der Gemeindevorstand in einer Pressemeldung. Wer dann eine Briefwahl beantragen möchte, könne die Rückseite ausfüllen und den Antrag per Post, E-Mail an das Wahlamt senden oder persönlich zu den Sprechzeiten in das Bürgerbüro im Rathaus Kilianstädten erscheinen.
Am einfachsten ist jedoch die Beantragung online über den aufgedruckten QR-Code. Der Online-Wahlscheinantrag ist auf der Homepage der Gemeinde Schöneck (www.schoeneck.de) seit Montag, 13. Januar, freigeschaltet.
Der gewohnte Zeitraum für die Briefwahl von sechs Wochen wird durch die vorgezogene Bundestagswahl auf zirka zwei Wochen verkürzt. Für den Versand und Rückversand der Unterlagen stehe also deutlich weniger Zeit zur Verfügung, heißt es in der Pressemeldung. Es wird darauf hingewiesen, die Briefwahl so früh wie möglich zu beantragen.
Der Versand der Briefwahlunterlagen werde, so die Auskunft, voraussichtlich erst in der 6. Kalenderwoche erfolgen können, da die Stimmzettel erst dann beim hiesigen Wahlamt vorliegen. Der Druck und die Auslieferung der Stimmzettel wird durch die verkürzten Fristen erst Anfang Februar vorgenommen und liegt außerhalb des Wirkungsbereichs der Gemeinde Schöneck.