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Das etwas andere Gericht

Dieter Haas (links) und Stefan Bremer-Riedl leiten das Bad Vilbeler Ortsgericht. Foto: Eickhoff
Dieter Haas (links) und Stefan Bremer-Riedl leiten das Bad Vilbeler Ortsgericht. Foto: Eickhoff

Bad Vilbel, Die Quellenstadt hat ein Ortsgericht. Doch was machen die beiden Vorsitzenden, Dieter Haas und Stefan Bremer-Riedl, und die fünf Schöffen eigentlich? Eins wird schnell klar: Die Aufgaben eines Ortsgerichts sind vielfältig.
Das Bad Vilbeler Rathaus in Dortelweil ist nicht gerade klein. Drei Stockwerke, Sitzungsräume, Fachdienste. Dort, wo Bürgermeister, Erster Stadtrat und die Sozialdezernentin ihren Arbeitsplatz haben, wo das Seniorenbüro sich kreative Ideen überlegt, sitzt auch das Bad Vilbeler Ortsgericht. »Die meisten Leute wissen allerdings kaum, das es uns gibt«, sagt Stefan Bremer-Riedl. Der Stellvertreter sitzt mit Ortsgerichtsvorsteher Dieter Haas in einem kleinen Raum im Erdgeschoss des Rathauses. »Dabei haben die Ortsgerichte viele verschiedene Funktionen«, weist Haas hin.
Unterschriften
und Schätzungen

Ortsgerichte sind Hilfsbehörden der Justiz, unterstehen dem Amtsgericht und sind vielen Bürgern bei juristischen Fragen erste Anlaufstation. Sie leisten Hilfestellung. »Wir dürfen jedoch keine juristischen Beratungen vornehmen«, erläutert Haas. Er fügt an: »Bürgernah, kompetent und kostengünstig.«
Die Ortsgerichtsmitglieder sind vereidigte Ehrenbeamte, werden von der Stadt vorgeschlagen und gewählt und vom Amtsgericht ernannt. »Unsere Aufgaben lassen sich grob in drei Bereiche einteilen«, sagt Bremer-Riedl.
Der erste sei vermutlich der bekannteste. »Unterschriftsbeglaubigung«, so Haas. Dafür brauche man keinen Notar. »Das geht bei uns.« Eine Beglaubigung wird erforderlich bei Eintragungs- oder Löschungsbewilligungen im Grundbuch, bei Erstellung von General- oder Vorsorgevollmachten, Patienten- und Betreuungsverfügungen. »Aber auch die Beglaubigung von Abschriften von Urkunden, Zeugnissen oder Testamenten werden von uns vorgenommen«, sagt Bremer-Riedl.
Besonders Fragen rund um die Themen Erbe und Testament hätten zugenommen. »Oft sind die Leute nach einem Trauerfall im ersten Moment überfordert und wissen gar nicht, was sie zuerst erledigen sollen.«
Der nächste große Aufgabenbereich betreffe die Vereine. »Zur Vorlage beim Vereinsregister im Amtsgericht müssen Unterschriften oft beglaubigt werden. Das kann Änderungen im Vorstand oder auch Satzungsänderungen betreffen«, sagt Dieter Haas, der die Kosten dafür gleich anfügt. »Pro Unterschrift wird eine Gebühr von 6 Euro erhoben.«
Der dritte große Bereich sind Schätzungen von Immobilien, einschließlich bebauten und unbebauten Grundstücken. »Wir kommen mittlerweile auf 50 bis 100 Schätzungen pro Jahr«, sagt Dieter Haas. Auf Antrag eines Beteiligten schätzt das Ortsgericht den aktuellen Marktwert. »Es müssen immer drei Ortsgerichtsmitglieder beteiligt sein«, sagt Bremer-Riedl. Deshalb gibt es noch die fünf Ortsgerichtsschöffen, die von Fall zu Fall bei Bedarf eingesetzt werden. »Die zu erhebende Gebühr beträgt etwa 0,7 Prozent der Schätzsumme«, hat Dieter Haas errechnet.
Außerdem spielen Nachlass-sicherungen in Zusammenarbeit mit dem Nachlassgericht in Frankfurt eine Rolle. Das Ortsgericht wird da allerdings nur tätig, wenn kurzfristig keine Angehörigen oder sonstige Berechtigten vorhanden sind oder die Gefahr besteht, dass Unbefugte sich widerrechtlich das Erbe aneignen könnten.
Kompetenter
Ansprechpartner

Außerdem spielen Fort- und Weiterbildung eine große Rolle. Dieter Haas berichtet von einer »Flut von Rechtsvorschriften«. Stefan Bremer-Riedl ergänzt: »Mit der Gründung des Verbands Hessischer Ortsgerichte gibt es hier aber tolle positive Neuigkeiten.«
Der Verband hat sich im Juni 2022 unter Federführung des Ortsgerichtsvorstehers in Langenselbold, Reinhard Wacker, gegründet. »Bad Vilbel ist Mitinitiator und Gründungsmitglied«, berichtet Stefan Bremer-Riedl.
Ziel ist die Aus-, Fort- und Weiterbildung der Ortsgerichtsmitglieder. Stefan Bremer-Riedl freut’s: »Jetzt gibt es einen kompetenten Ansprechpartner und einen guten Erfahrungsaustausch.« Von Patrick Eickhoff

Sprechzeiten
Das Ortsgericht Bad Vilbel ist bei der Stadtverwaltung im Rathaus, Am Sonnenplatz 1, Erdgeschoss Zimmer 4, angesiedelt, die Sprechzeiten sind donnerstags von 13.30 bis 17.30 Uhr. Derzeit liegt ein Terminplan an der Telefonzentrale im Rathaus aus, hier ist eine Terminreservierung während der Dienststunden unter der Telefonnummer 0 61 01/60 20 möglich. (wpa)