Bad Vilbel. Das Weihnachtsfest 2007 war für den Staplerfahrer Reinhardt A. verdorben: Fünf Tage vor Heiligabend hatte er auf seinem Arbeitsplatz beim Hassia-Mineralbrunnen in Bad Vilbel einen ganz schweren Arbeitsunfall verursacht.
Er merkte, dass ein mehrere Meter hoher Stapel von Wasserkästen in Schieflage geriet. Seinen Kollegen nahm er daraufhin auf die Gabel, um ihn in die Höhe zu fahren, damit er die Kästen wieder richten konnte. Dabei missachtete er jedoch die Sicherheitsvorschriften, wonach er Personen nur dann auf die Gabel nehmen darf, wenn sie zuvor einen Sicherheitskorb angebracht hatten.
Kollege S. geriet in der Höhe ins Straucheln und stürzte vier Meter in die Tiefe auf den blanken Beton. Beide Beine gebrochen, ebenso die Arme und dazu noch das Nasenbein. S. ist seither arbeitsunfähig.
Dem 58 Jahre alten Staplerfahrer kündigte Hassia zwischen den Jahren. Trotz der erheblichen Folgen für das Opfer hatte A. mit seinem Prozess vor dem Frankfurter Arbeitsgericht zunächst Erfolg.
Die Richter befanden jedoch, dass die Vorgesetzten trotz der gravierenden Pflichtverletzung des Staplerfahrers zunächst doch eine Abmahnung hätten aussprechen müssen. Hassia legte allerdings Berufung beim hessischen Landesarbeitsgericht ein, über die am Montag verhandelt wurde.
Reinhardt A. zeigte sich über seinen Fehler und die schweren Folgen auch gestern wieder untröstlich, fing sogar an zu weinen. Mit der Familie des Verletzten stehe er in engem Kontakt.
Vorsitzender Richter Bruno Wagester ließ in der Verhandlung erkennen, dass auch er zur Ansicht tendiere, eine Abmahnung sei vorher nötig gewesen.
Hassia erklärte sich in einem Vergleich bereit, noch drei Monatsgehälter (7500 Euro brutto) und eine Abfindung von 31 000 Euro zu zahlen. Ein gutes Zeugnis bekommt A. auch. (ge)