Kontrollen in Lokalen und Geschäften der Innenstadt • Zwei gefälschte Impfausweise sicher gestellt
Bad Vilbel. Zwei gefälschte Impfpässe und einige Verstöße gegen die Maskenpflicht sind das Ergebnis einer größeren Kontrolle von Gaststätten und Friseuren in der Bad Vilbeler Innenstadt. Während die Gäste die Kontrollen durchweg begrüßt haben, hat die Aktion für einige andere noch Folgen.
Die Inhaberin eines Lokals ist spürbar nervös und zieht aufgeregt an ihrer Zigarette. Zusammen mit mehreren Polizisten steht sie im Hof ihres Restaurants. »Wir nehmen jetzt ihre Personalien auf und sie erhalten eine Anzeige«, sagt der Beamte. Wenige Minuten zuvor hatten die Polizisten den Impfausweis der Frau kontrolliert und festgestellt: Der ist gefälscht. »Hier, an diesen Merkmalen ist deutlich zu erkennen, dass das eine Fälschung ist«, zeigt Polizeisprecherin Sabine Richter auf die gelbe Seite. Nennen sollen wir die Merkmale nicht, an denen die Beamten die Fälschung erkannt haben.
Nachdem die Personalien der Frau festgestellt worden sind, muss sie noch einen Antigen-Schnelltest machen. Der ist, zum Glück für sie und ihre nur wenigen Gäste, negativ ausgefallen. Woher sie den gefälschten Pass hat, will sie den Polizisten nicht verraten. Die kündigen mit Nachdruck an, am nächsten Tag wiederzukommen. Die Frau verspricht, sich impfen zu lassen.
Der gefälschte Impfpass ist nur einer der Verstöße, die bei einer groß angelegten Kontrolle der Polizei in der Frankfurter Straße in Bad Vilbel registriert worden sind. Am Mittwochabend der vorigen Woche hat diese Gemeinschaftsaktion von städtischer Ordnungspolizei, Polizeistation und Bereitschaftspolizei stattgefunden. 14 Kontrolleure sind in zwei Gruppen aufgeteilt über zwei Stunden in den Gaststätten und bei Friseuren unterwegs gewesen, um die aktuellen Corona-Auflagen zu kontrollieren.
Denn es gelten in Hessen seit einigen Tagen verschärfte Regeln. Wer beispielsweise in einem Restaurant Essen geht, muss genesen oder geimpft sein und dies auch entsprechend nachweisen. Die Gastwirte sind verpflichtet, das zu kontrollieren. Für das Personal gilt die 3G-Regel, analog den Auflagen für alle Arbeitsplätze.
Auch Personal muss sich ausweisen
Kein Wunder also, dass in den Lokalen der Innenstadt nicht nur die Gäste kontrolliert werden, sondern auch das Personal hinter der Theke und in der Küche. In einem Lokal in der Passage des Marktplatzzentrums passiert dies völlig unaufgeregt und in Kooperation mit dem Inhaber. Wie zum Beweis kommt gerade eine Familie rein, die Bedienung prüft alles sehr genau.
Weniger begeistert zeigte sich der Inhaber eines anderen Lokals. Es sei »respektlos«, hier mit acht Mann aufzutreten«, kritisiert er das große Personalaufgebot in seinem relativ kleinen Lokal. Bei den kontrollierten fünf Gästen und dem Inhaber ist alles in Ordnung, nach drei Minuten sind alle wieder raus.
Auch hundert Meter weiter, in einem alteingesessenen Speiselokal, sieht es gut aus mit der Einhaltung der Spielregeln. Die Seniorinnen und Senioren an den Tischen zeigen alle ihre Ausweise vor, zumeist die gelben Impfpässe plus Personalauweise.
Warnanruf auf dem Mobiltelefon
Der Inhaber will gerade seinen digitalen Impfnachweis auf dem Handy präsentieren, als das Telefon klingelt und er eine Warnung erhält »Achtung Gaststättenkontrolle!«, oder so. Die Beamten lächeln, sie waren ein bisschen schneller als der Anrufer. Schließlich ist auch der digitale Impfnachweis des Gastwirtes in Ordnung.
»Es ist gut, dass die Auflagen kontrolliert werden«, rufen die Gäste den Polizisten zu. Eine Meinung, die man häufiger hört an diesem Abend. »Dadurch fühlen wir uns sicherer«, sagen sie auch in einem anderen Lokal. Dessen Wirtin, betont: »Wir haben auch schon Gäste weggeschickt, sogar Stammgäste.« An der Tür am Ende einer kleinen Passage hat sie einen Aushang angebracht, der auf die aktuelle 2G-Regel hinweist.
Einige Meter weiter kontrollieren die Beamten einen Friseursalon. »Hier stellen wir vier Verstöße fest«, sagt die Kontrolleurin von der städtischen Ordnungspolizei. Der Inhaber wie auch die Kunden tragen lediglich eine medizinische Maske. »Die reicht bei körpernahen Dienstleistungen aber nicht mehr aus«, informiert Pressefrau Richter. Jetzt seien FFP2-Masken vorgeschrieben. Der Inhaber, sagt, er habe das nicht gewusst. Er orientiere sich an den Vorgaben der Berufsgenossenschaft auf deren Homepage.
Verstöße gegen die Maskenpflicht stellen die Beamten auch in einer Bar in der Niddapassage fest. »Der Inhaber ist weder geimpft noch genesen, und eine Maske trägt er auch nicht«, informiert Pressesprecherin Richter über die hier registrierten Verstöße. In diesem Moment kommt die Bedienung von hinter der Theke aus dem Lokal, läuft durch die Passage in einen anderen Raum und holt dort ihre Maske. »Die hätte sie vorhin tragen sollen«, sagen die Beamten, die die Personalien der Frau aufnehmen.,
Zum Schluss halten Kontrolleure noch einen Bus der Linie 61 an und kontrollieren eine Frau und den Busfahrer. Hier ist alles okay. Ein Beamter der Polizteistation informiert, dass man bereits in der vergangenen Woche im ÖPNV Kontrollen durchgeführt habe. »In jedem Bus haben wir eine Beanstandung gehabt.«
Pressefrau Sabine Richter zieht eine positive Bilanz des Abends. »Wir haben Präsenz gezeigt, und das war wichtig, damit die Auflagen eingehalten werden.«